Referat 57
Gentechnikaufsicht
Referatsleitung
Axel Nägele
07071 757-5232
axel.naegele@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Dr. Ralf-Dietmar Stoppel
07071 757-5209
ralf-dietmar.stoppel@rpt.bwl.de
Dr. Heike Czarnetzki
07071 757-5220
heike.czarnetzki@rpt.bwl.de
Grundsätzlich dürfen gentechnische Arbeiten nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Referat 57 - Gentechnikaufsicht - am Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung und Überwachung dieser gentechnischen Anlagen zuständig.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 1.200 zugelassene gentechnische Anlagen, die überwiegend von den Hochschulen des Landes und anderen Forschungseinrichtungen, wie den Max-Planck-Instituten oder dem Deutschen Krebsforschungszentrum, betrieben werden. Nach Einführung der Fachrichtung Biotechnologie in den Schulen gibt es inzwischen landesweit auch bereits mehr als 50 Gymnasien mit gentechnischen Anlagen. Die privaten Betreiber gentechnischer Anlagen sind überwiegend im Pharmabereich oder in der Diagnostik tätig.
In geringem Umfang finden gentechnische Verfahren auch im landwirtschaftlichen Bereich und im Umweltbereich Anwendung. Freisetzungsversuche oder der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen werden dagegen in Baden-Württemberg seit einigen Jahren nicht mehr praktiziert.
Ein Schwerpunkt gentechnischer Arbeiten liegt in der Grundlagenforschung zu medizinischen Fragestellungen. Neben der Erforschung der Ursachen für die Entstehung von Krankheiten kommt die medizinische Gentechnik u. a. bei der Entwicklung von diagnostischen Verfahren wie beispielsweise der Krebsfrüherkennung oder bei der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen zum Einsatz.
Aufgaben der Gentechnikaufsicht:
Neben der Zulassung und der Überwachung gentechnischer Anlagen beraten die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Gentechnikaufsicht bei Fragen...
- zur Einstufung gentechnischer Arbeiten,
- zur Ausstattung der Räume einer gentechnischen Anlage,
- zu den Voraussetzungen, die die verantwortlichen Personen erfüllen müssen,
- oder zu den Zulassungsverfahren und den einzureichenden Formblättern und Unterlagen.
Außerdem überwacht die Gentechnikaufsicht die Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen sowie die in Verkehr gebrachten Produkte (außer Saatgut, Futtermittel und Lebensmittel).
Zu folgenden Themen finden Sie hierweitere Informationen:
Ansprechpersonen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Aufzeichnung gentechnischer Arbeiten
Betriebsanweisung und Hygieneplan
Biologiebaukästen
FAQ
Fortbildungskurse
Formulare
Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen
Gentechnik an Schulen
Rechtliche Regelungen
Risikobewertung
Statistik
Transport gentechnisch veränderter Organismen