Material- und Ressourceneffizienz
Jahresabschlussbericht zur Schwerpunktaktion 2021
Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftspakets der Europäischen Union (EU) im Jahr 2015 ergaben sich auch Anpassungen im Bereich Ökodesign. Mit der am 11.03.2020 im Rahmen der vorgestellten Kreislaufwirtschaftsstrategie „Green Deal“ unterstreicht die EU ihre Ambitionen in diesem Bereich. Die Europäische Kommission ermittelte in ihrem „Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019“ produktspezifische Maßnahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte und hat dabei systematisch einzelne Aspekte der Ressourceneffizienz mit einbezogen. Zum 1. Oktober 2019 hat die Europäische Kommission nun neue Maßnahmen zum Ökodesign vorgelegt. Diese umfassen erstmals Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und tragen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei, indem die Lebensdauer verlängert und Wartung, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Geräten, sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden.
Die Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (VO (EU) 2017/1369) bilden dabei die Rahmengesetzgebung. Sie legen die Bedingungen und Kriterien für den Erlass von Durchführungsrechtsvorschriften fest, welche die bindenden produktgruppenspezifischen Anforderungen enthalten.
Die folgenden beispielhaft genannten EU Verordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung wurden für unterschiedliche Produktgruppen veröffentlicht und enthalten bereits Anforderungen an die Ressourcen-und Materialeffizienz:
- Schweißgeräte VO (EU) 2019/1784
- Elektronische Displays VO (EU) 2019/2013 und VO (EU) 2019/2021
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner 2019/2014 und 2019/2023
- Kühlgeräte 2019/2016 und 2019/2019
- Haushaltsgeschirrspüler 2019/2017 und 2019/2022
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion 2019/2018 und 2019/2024
Durch die Jahresaktion „Material- und Ressourceneffizienz“ wurden nun in einer Erprobungsphase kritische Aspekte in Bezug auf die Vollzieh- bzw. Überprüfbarkeit von Material- und Ressourceneffizienzanforderungen in den neuen Verordnungen für die Marktüberwachungsbehörden in der Praxis identifiziert und Umsetzungsvorschläge erarbeitet.
Vorgehen und Methodik
Zu Beginn der Jahresaktion im Jahr 2020 waren die Anforderungen der Material- und Ressourceneffizienz noch nicht gültig. Daher war geplant, dass im Rahmen der Aktion Erfahrungen und Erkenntnisse für die Umsetzung im Vollzug gesammelt werden sollen.
Der grobe Zeitplan (Tabelle 1) für das Projekt „Systemprüfung der Material- und Ressourceneffizienz im Bereich des Ökodesigns“ ist wie folgt aufgeteilt:
Im ersten Quartal des Jahres 2020 wurde die Konzeption des Projekts abgestimmt und einzelne Themenbereiche abgearbeitet (Normen, Verordnungen, Systemprüfung, Checkliste und Interviewbogen). Im Quartal 2 und 3 waren Gespräche mit einzelnen Herstellern geplant, diese wurden aufgrund der Coronapandemie verschoben und fanden in Quartal 1 und 2 im Jahr 2021 statt. Dabei lag der Fokus auf der Systemprüfung und bei der Frage, wie sich die Wirtschaftsakteure auf die neuen Anforderungen in den Verordnungen vorbereitet haben. Nach den Gesprächen folgten die formale Prüfung und eine Auswertung und Evaluation der gesammelten Ergebnisse.
Tabelle 1: Zeitplan für die Jahresaktion 2020/2021
2020/2021 | ||||
Aufgaben | 2020 | Q1/ Q2 2021 | Q3/ Q4 2021 | |
Recherche zu Normen und Verordnungen |
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Erstellung der groben Konzeption |
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Vorbereitung der Systemprüfung und Checkliste |
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Gespräche mit Wirtschaftsakteuren |
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Betriebsinspektion / Systemprüfung |
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Auswertung und Evaluation der Ergebnisse |
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Für die Gespräche mit den Wirtschaftsakteuren wurden Fragen vorbereitet und für die formalen Produktprüfungen jeweils pro Produktgruppe eine eigene Checkliste angefertigt.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Rahmen der Jahresschwerpunktaktion Material- und Ressourceneffizienz wurden mit mehreren Wirtschaftsakteuren insgesamt acht Gespräche per Videokonferenz durchgeführt. Bei den beteiligten Firmen handelte es sich mehrheitlich um große Konzerne aus Baden-Württemberg.
In den Gesprächen wurden Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen, indem der Hersteller schilderte, wie er sich auf die zukünftigen Anforderungen vorbereitet oder dies schon getan hatte. Die Wirtschaftsakteure demonstrierten anhand von Präsentationen oder live die Umsetzung der Anforderungen. Anhand der in diesen Gesprächen gewonnen Ergebnisse wurde herausgearbeitet, wie die formalen und technischen Prüfungen sowie die langfristigen Anforderungen kontrolliert werden könnten und für den Vollzug umsetzbar sind. Zusätzlich zu den Gesprächen wurden formale Prüfungen anhand von angeforderten Unterlagen bei 44 Produkten durchgeführt. Die Überprüfungen ergaben keine Mängel.
Für die Jahresaktion Server, die parallel im Jahr 2021 lief, wurden auch Produkte entnommen und technisch bei der Geräteuntersuchungsstelle, Landesanstalt für Umwelt (LUBW), geprüft. In diesem Rahmen fanden auch Prüfungen statt, bei denen Produkte demontiert und die Reparierbarkeit von Produkten nachempfunden wurden.
Maßnahmen und Folgerungen
In dieser produktgruppenübergreifenden Jahresaktion stand der Informationsgewinn über die Umsetzung in der Industrie im Fokus. Bei allen durchgeführten Gesprächen konnte durch die Wirtschaftsakteure grundsätzlich ein ausgezeichneter Umsetzungsstand der Anforderungen demonstriert werden. Die formalen Kontrollen der angeforderten Unterlagen im Nachgang ergaben zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls keine Mängel. Es ist geplant, die Aktion im kommenden Jahr als produktgruppenspezifische Aktion fortzuführen. In diesem Zusammenhang werden die im Rahmen der Ökodesignanforderungen geltenden Material- und Ressourceneffizienzanforderungen an elektronische Displays sowie deren Anforderungen aus der Energieverbrauchskennzeichnung kontrolliert werden.