Netzteile
Nach der Richtlinie 2009/125/EG soll die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die in der Union ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit aufweisen. Die Verordnungen (EG) 278/2009 und (EU) 2019/1782 legen die Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile fest, insbesondere die Energieaufnahme im Leerlauf, die Energieeffizienz im Betrieb sowie die Informationspflichten der Hersteller.
Bei der Jahresschwerpunktaktion Netzteile überprüfte das Regierungspräsidium Tübingen (RPT) 2020 15 Netzteile im Hinblick auf die Anforderungen der oben genannten Verordnungen sowie auf die Einhaltung der zulässigen maximalen Erwärmung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Vorgehen und Methodik
In einem ersten Schritt wurden mit einem transportablen Leistungsmessgerät orientierende Messungen zur Energieaufnahme bei Nulllast im Präsenzhandel in Baden-Württemberg vorgenommen.
Aus diesem Prüfkollektiv wurden 15 Prüfmuster zur vertieften technischen und formalen Prüfung im Präsenzhandel, im Internethandel sowie direkt bei Herstellern mit Niederlassung oder Firmensitz jeweils in Baden-Württemberg entnommen.
Die formalen Prüfungen nach dem EVPG (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz) in Verbindung mit den produktspezifischen Verordnungen wurden beim RPT vorgenommen.
Die Laborprüfungen führte die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durch. Dabei wurden die Leistungsaufnahme im Leerlauf sowie die Effizienz im Betrieb untersucht. Ergänzend erfolgte eine Prüfung der zulässigen Erwärmung unter Maximallast.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Bei den im Präsenzhandel orientierend gemessenen Produkten gab es keine Beanstandungen.
Vertieft wurden nach der bis März 2020 geltenden Verordnung (EG) 278/2009 zehn Produkte geprüft, danach weitere fünf nach der seit April geltenden Verordnung (EU) 2019/1782.
Von diesen 15 labortechnisch und formal geprüften Produkten zeigten drei einen formalen Mangel (unvollständige Angaben in der Konformitätserklärung). Eines davon überschritt den Grenzwert für die Leistungsaufnahme im Leerlauf. Bei einem weiteren Produkt wurde die geforderte Effizienz im Betrieb nicht erreicht und es erwärmte sich unter Maximallast zu stark.
Tabelle 1: Ergebnisse Jahresaktion Netzteile(Quelle: RPT)
| insgesamt | konform | formaler Mangel | technischer Mangel | Sicherheits-mangel |
Anzahl geprüfte Netzteile | 15 | 11 | 3 | 2 | 1 |
Maßnahmen und Folgerungen
Alle formalen Mängel wurden durch freiwillige Maßnahmen der Hersteller (Ergänzung oder Korrektur der beanstandeten Unterlagen) beseitigt.
Bei den beiden Produkten mit technischen Mängeln wurde das weitere Inverkehrbringen von den Herstellern nach Feststellung jeweils umgehend beendet.
Eine Weiterführung der Aktion im nächsten Jahr ist zu empfehlen. Insbesondere, da im April 2020 die neue Verordnung VO (EU) 2019/1782 in Kraft getreten ist und in der diesjährigen Aktion nur ein Teil der Produkte nach den Anforderungen dieser neuen Verordnung geprüft werden konnte.