Referat 114 Chemikaliensicherheit
Referatsleitung
Dr. Martin Kaimer
Leitender Technischer Direktor
07071 757-5417
marktueberwachung@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Heiko Herbrand
07071 757-5410
marktueberwachung@rpt.bwl.de
Chemikalien werden vielerorts eingesetzt – sowohl im Berufsleben als auch im Alltag. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf den Markt bringen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten.
Die Arbeit des Referates 114 zielt darauf ab, das Inverkehrbringen und die Verbreitung von nicht konformen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu unterbinden, um einerseits Risiken für Verbraucher und Umwelt zu minimieren und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Soweit von nicht konformen Chemikalien oder Erzeugnissen eine potenzielle Gefährdung ausgeht, ergreift das Referat geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung (zum Beispiel Rücknahme aus dem Handel oder Rückruf).
Darüber hinaus ist das Referat 114 die in Baden-Württemberg landesweit zuständige Behörde für die Chemikalien-Verbotsverordnung, bei der die Abgabe von Stoffen und Gemischen mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften angezeigt oder eine Erlaubnis beantragt werden muss. Auch die Sachkundeprüfungen nach Chemikalien-Verbotsverordnung werden durch das Referat 114 abgenommen.
Weitere Informationen:
Hinweise zur Sachkundeprüfung (pdf, 36 KB)
ChemVerbotsV Anzeige/Erlaubnis-Formular für Unternehmen in Baden-Württemberg (pdf, 64 KB)
ChemVerbotsV Änderung-Sachkundige-Person-Formular für Unternehmen in Baden-Württemberg (pdf, 49 KB)
Bekanntmachung „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (pdf, 534 KB)
Grundsätze für die Anerkennung von Einrichtungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung (pdf, 729 KB)
Unsere Aufgaben
- Überwachung von Herstellern, Importeuren, gewerblichen Anwendern und Händlern von Chemikalien und Erzeugnissen hinsichtlich der Erfüllung chemikalienrechtlicher Anforderungen
- Überwachung der Registrierung und Zulassung chemischer Stoffe sowie der Informationspflichten nach der REACH-Verordnung
- Überwachung diverser Stoffverbote und Beschränkungen gemäß REACH- und POP-Verordnung, z. B. bestimmte Lösemittel in Klebstoffen, PAK, Flammschutzmittel oder Schwermetalle in Gummi und Kunststoffen
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen gemäß ChemVerbotsV
- Zusammenarbeit mit den Zollbehörden bei der Ein- und Ausfuhr von Chemikalien sowie mit FCKW und F-Gasen befüllten Erzeugnissen
- Überwachung des Onlinehandels hinsichtlich Anforderungen zur Werbung an Chemikalien und Bioziden
- Überwachung der Stoffverbote und Anforderungen an Kennzeichnung, Konformität und Dokumentation bei Elektro- und Elektronikgeräten nach der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
- Überwachung von Stoffverboten und Kennzeichnungsanforderungen nach Verpackungsverordnung, Altfahrzeug-Verordnung und Batteriegesetz
- Regulierungsmaßnahmen im Bedarfsfall z. B. durch Korrekturen bei Kennzeichnungsetiketten bzw. Sicherheitsdatenblättern, Rücknahme von Produkten aus dem Handel oder Rückrufe, erforderlichenfalls werden Bußgelder verhängt
- Prüfung der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien nach der CLP-Verordnung
- Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung von Biozidprodukten und mit Bioziden behandelten Waren
- Prüfung von Farben und Lacken hinsichtlich Kennzeichnung und Lösemittelgehalt
- Vorort-Überprüfung von Stoffverboten (z. B. Blei und Cadmium in Schmuck oder Verpackungen) mit einem mobilen RFA-Gerät
- Überprüfung von Inverkehrbringens- und Handels-Verboten nach der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
- Abnahme von Sachkundeprüfungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung,
- Überprüfung von Stoffverboten bei Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen im Labor
- Systemprüfung bei Herstellern und Importeuren hinsichtlich Managementsystemen zur Umsetzung und Einhaltung der stofflichen Anforderungen und der Dokumentation des Konformitätsbewertungsverfahrens
- Ergeben sich aus den Prüfungen Mängel, werden bei den Wirtschaftakteuren die im Rahmen der Prüfung angefallenen Kosten erhoben.
- Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden zu stofflichen Produktanforderungen.
- Marktkontrollen im Handel im Rahmen des EU-Schnellinformationssystems RAPEX, um Produkte mit ernstem Risiko aus dem Verkehr zu ziehen.