Statistik zur Entwicklung der Gentechnik
Gentechnische Anlagen und Arbeiten in Baden-Württemberg
In der grafischen Darstellung zeigen wir Ihnen, wie sich die Anzahl der zugelassenen gentechnischen Anlagen und Arbeiten in Baden-Württemberg entwickelt hat.
Alle gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 und 3 müssen zugelassen werden. Der Zuwachs der Arbeiten ist deshalb grafisch darstellbar.
Die Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 sind hier nicht aufgeführt, da nur die erste Arbeit beim Regierungspräsidium Tübingen zugelassen werden muss. Alle weiteren Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 werden vom Betreiber protokolliert und vor Ort überwacht.