Transport gentechnisch veränderter Organismen
Das Gentechnikgesetz regelt nur den innerbetrieblichen Transport gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Der außerbetriebliche Transport von GVO unterliegt dem Gefahrgutrecht, bei Transport auf der Straße den Regelungen der Gefahrguttransportverordnung (ADR). Nicht unter die Regelungen der ADR fallen GVO, die für das Inverkehrbringen zugelassen sind oder GVO, die weder ansteckungsgefährlich (Gefahrgutklasse 6.2) noch umweltgefährdend (Gefahrgutklasse 9) sind, z. B. Mikroorganismen der Risikogruppe 1, die als biologische Sicherheitsmaßnahme anerkannt sind.
Auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie ausführliche Informationen, was beim Transport von GVO innerhalb Deutschlands, beim Export bzw. beim Import von GVO zu beachten ist.