Mund-Nasen-Bedeckung (textil) – Ergebnisse 2020
Durch den Covid-19 Ausbruch im Jahr 2020 wurden innerhalb kürzester Zeit verschiedenste Masken für die breite Öffentlichkeit benötigt. Auch die dem Textilkennzeichnungsgesetz unterliegenden wiederverwendbaren Mund-Nasen-Bedeckungen wurden von verschiedenen Herstellern schnell auf den Markt gebracht. Aufgrund gehäufter Verbraucherbeschwerden und um sich einen Überblick über den Markt zu verschaffen, wurden 30 Produkte (Abbildung 1) einer vertieften Prüfung unterzogen. Zusätzlich zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs und Verbraucherschutzes sollen die Wirtschaftsakteure für die gesetzlichen Regelungen und die Abläufe der Marktüberwachung sensibilisiert werden.
Vorgehen und Methodik
Aufgrund der rasanten Verbreitung und des vielfältigen Angebotes hat sich die Marktüberwachung im Rahmen dieser Jahresaktion zunächst auf insgesamt 30 wiederverwendbare Mund-Nase-Bedeckungen ohne spezielle Ausrüstung konzentriert. Der größte Teil der Masken wurde in den am höchsten frequentierten Präsenzhandelsgeschäften (Supermärkte, Drogerien, Bekleidungsgeschäfte) entnommen. Zusätzlich wurden zwei Masken online entnommen.
Die durchgeführten Prüfungen fußten auf den Anforderungen des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG) sowie dem allgemeinen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen der Jahresaktion Mund-Nase-Bedeckung ist in Tabelle 1 dargestellt. Im Fokus standen sowohl die Kennzeichnung und Etikettierung der Masken als auch die Zusammensetzung der Fasern – sie wurden durch ein akkreditiertes Prüflabor getestet. Zu den Prüfkriterien zählen z. B. die korrekte Anbringung der Kennzeichnung und Etikettierung (Faserbezeichnung, die absteigende Reihenfolge des Fasergehalts und das dauerhaft, leicht lesbar, gut sichtbar, zugänglich und fest in deutscher Sprache angebrachte Etikett) sowie eine Überprüfung, ob die angegebene Faserzusammensetzung der tatsächlichen Faserzusammensetzung entspricht. Hierfür wurde mit dem Institut Hohenstein ein Prüfplan abgestimmt. Dieser beinhaltete vor allem die chemische Analyse der Faserzusammensetzung gemäß DIN EN ISO 1833-11:2017-12 und DIN EN ISO 1833-12:2011-01. Zusätzlich mussten einige Fasern zuvor manuell herausgetrennt werden, damit sie besser überprüfbar waren.
Tabelle 1 Prüfplan im Überblick. (Quelle: RPT)
Formale Prüfung | |
Etikett und Kennzeichnung | Überprüfung der allgemeinen Kennzeichnung gemäß TextilKennzG §4 |
| Überprüfung der Hersteller Kennzeichnungspflicht gemäß allgemeinem ProdSG §6 |
Faserzusammensetzung | |
Externe Laborprüfung | Überprüfung der Faserzusammensetzungen gemäß TextilKennzG §4 nach DIN EN ISO 1833-11:2017-12 (Schwefel-säure-Verfahren); DIN EN ISO 1833-12:2011-01 (Dimethylformamid-Verfahren); manuelle Trennung |
Zusammenfassung der Ergebnisse
Abbildung 2 Links: Gesamt Mängelquote der 30 geprüften textilen Mund-Nasen-Bedeckungen. Rechts: Aufschlüsselung der Prüfkriterien und der gefundenen Mängel. (Quelle: RPT)
In Bezug auf die Prüfungen waren 18 der 30 entnommenen Mund-Nase-Bedeckungen mangelfrei (Abbildung 2 links).
Für die Faseranalyse wurden 80% der Proben an das Prüflabor eingesendet – davon wurde bei 21% ein Verstoß ermittelt. In den meisten Fällen handelte es sich um eine vollständig fehlerhafte Angabe (z. B. Angabe 100% Baumwolle widerspricht der Analyse mit 95% Viskose und 5% Elasthan). Seltener handelte es sich um eine Verletzung der Herstellertoleranzen oder das komplette Fehlen einer Textilkennzeichnung.
Die formalen Mängel setzen sich schwerpunktmäßig aus dem vollständigen Fehlen einer Textilkennzeichnung gemäß §4 des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG) und der fehlerhaften Angabe des Namens oder der Kontaktanschrift des Herstellers gemäß §6 Abs.1 Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zusammen. Mängel in der Faserbezeichnung entsprechend Anhang I Textilkennzeichnungs-Verordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) oder das Fehlen der Amtssprache Deutsch sind wie die Verwendung einer nicht postalisch zustellungsfähigen Anschrift in den meisten Fällen die Einzelfehler.
Die Mängel sind in Abbildung 2 (rechts) zusammengefasst und als Einzelergebnisse dem Anhang (Tabelle 2) zu entnehmen.
Maßnahmen und Folgerungen
Bei den bisher aufgetretenen Beanstandungen wird und wurde den Wirtschaftsakteuren immer die Gelegenheit gegeben, festgestellte Mängel zu beseitigen. Im Fall der überprüften Mund-Nase-Bedeckungen haben alle Hersteller auf freiwilliger Basis die Etiketten korrigiert oder für zukünftige Produktionen auf bessere Kontrolle und damit einhergehend auf konforme Etiketten umgestellt. Bei zwei Produkten musste zur Wahrung der örtlichen Zuständigkeit an die Kollegen in Bayern bzw. Polen abgegeben werden. In allen übrigen Fällen lag die Zuständigkeit beim RPT oder die Fälle wurden in Abstimmung mit den Kollegen der anderen Bundesländer vom RPT aus bearbeitet.
Die dauerhafte Wirkung der Marktüberwachungstätigkeit kann erst zu einem späteren Zeitpunkt bei einer erneuten Überprüfung der Hersteller festgestellt werden. Es gibt noch keinerlei Daten und Erfahrungen aus den Vorjahren, da sich die Überwachung der Textilkennzeichnung derzeit in ganz Deutschland im Aufbau befindet. Die getroffenen Maßnahmen waren angemessen zur Beseitigung der Mängel, auch im Hinblick auf die Wahrung des fairen Binnenmarktes.
Aufgrund der hohen Mängelquote soll die Aktion im Jahr 2021 wiederholt werden. Zusätzlich zum Online Handel sollen das Niedrigpreissegment und ggfs. negativ aufgefallene Wirtschaftsakteure in den Fokus genommen werden.
Synergiepotential besteht mit dem Ref. 114 des RP Tübingen im Bereich der Beschränkungen der allgemeinen Schadstoffe in Textilien.