Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen; betroffene Städte/Gemeinden: Albstadt, Haigerloch (Zollernalbkreis), Stetten am kalten Markt (Landkreis Sigmaringen)

Stand des Verfahrens:

Die Planunterlagen sowie die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit lagen von Montag, 21.06.2021 bis einschließlich Dienstag, 20.07.2021 bei den Städten Albstadt und Haigerloch sowie der Gemeinde Stetten am kalten Markt zur allgemeinen Einsicht aus. Die Frist zur Abgabe von Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen ist am 01. Oktober 2021 abgelaufen.

Eingegangen sind 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Darunter waren sieben Leitungsträger, zwei anerkannte Umweltvereinigungen, verschiedene Fachbehörden, der Regionalverband, die Industrie- und Handelskammer sowie der Kreisbauernverband. Zusätzlich gingen beim Regierungspräsidium Tübingen rund 700 Schreiben von Privathaushalten ein. Davon kommen etwa 500 Schreiben aus Albstadt, die restlichen Schreiben trafen aus anderen Städten und Gemeinden ein.

Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur weiteren Beantwortung übermittelt. Sobald die Rückäußerungen der Vorhabenträgerin auf die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen vorliegen, wird über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über die Durchführung eines Erörterungstermins entschieden. Es erfolgt dann eine vorherige Bekanntgabe des Erörterungstermins.
 

Hinweis:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

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Bekanntmachung Albstadt pdf 492 KB
Bekanntmachung Haigerloch pdf 491 KB
Bekanntmachung Stetten am kalten Markt pdf 492 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen - Planfeststellungsbehörde führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Planung umfasst den einbahnigen und zwei- bzw. im Überholabschnitt dreistreifigen Neubau der B 463 südlich von Albstadt-Lautlingen. Der neue Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 4,38 km.
Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden und wird über drei Anschlüsse mit dem nachgeordneten Straßennetz verknüpft. Sie beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 an die Ortsumgehung angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Bahnlinie Balingen - Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Im weiteren Verlauf durchfährt die Trasse im Einschnitt den Hang „Reuten“. Sie verläuft dann in östlicher Richtung und umfährt den Höhenrücken „Bühl" an seiner nördlichen Flanke im Einschnitt. Bevor sie das Meßstetter Tal in einem nach Süden ausholenden Bogen auf einem 330 m langen Viadukt quert, wird über eine Verbindungsrampe die Kreisstraße K 7151 angeschlossen. Südlich des Gewanns „Hirnau“, dem Standort für das geplante Gewerbegebiet der Stadt Albstadt, wo der östliche Anschluss geplant ist, führt die Trasse weiter nach Osten und erreicht auf Höhe der Europäischen Wasserscheide auf der Gemarkung Ebingen schließlich wieder die bestehende Bundesstraße B 463.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.

Datum

Verfahrensschritt

22.02.2021

Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens

08.06.2021

Anhörung der Gemeinden

14.06.2021

Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)

21.06. – 20.07.2021

Auslegung der Planunterlagen in den Städten und Gemeinden

Albstadt

Haigerloch

Stetten am kalten Markt

01.10.2021

Ende der Einwendungs-/Äußerungsfrist

 

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist ein Erörterungstermin mit den Gemeinden, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden.

 

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und Dokumente.