Neubau der B 27 Ortsumgehung Tübingen (Schindhaubasistunnel), betroffene Städte/Gemeinden: Dußlingen, Kusterdingen, Tübingen (Landkreis Tübingen)
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Mittwoch, 05.03.2025, bis einschließlich Freitag, 04.04.2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/bw zur allgemeinen Einsicht aus.
Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet. Es wird eine einfache Zugangsmöglichkeit vorgehalten, von welcher auf Anfrage (07071 757-0) beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, gebrauch gemacht werden kann.
Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Freitag, 16.05.2025, schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 24
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Referat24@rpt.bwl.de
erhoben werden.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Bekanntmachung vom 01.03.2025 | 198 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Ortsumgehung Tübingen ist Bestandteil der zweibahnigen Ausbaukonzeption der Bundesstraße 27 (B 27) von Stuttgart bis Balingen. Die B 27 führt als wichtige Nord-Süd-Verbindung vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis.
Die Planung umfasst den vierstreifigen Neubau der B 27, beginnend im Süden am fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 Abschnitt Bläsibad – Dußlingen und endend im Bereich der bestehenden Anschlussstelle Lustnau ca. 700 m nördlich des Schindhaubasistunnels. Der Planungsabschnitt befindet sich ganz überwiegend auf der Gemarkung der Stadt Tübingen. Randlich betroffen sind ferner die Gemeinden Kusterdingen und Dußlingen. Zentrales Bauwerk der Maßnahme ist der ca. 2,3 km lange, zweiröhrige Schindhaubasistunnel, der den Höhenrücken des Schindhaus im Bereich der Gartenstadt („Knotenpunkt Bläsibad“) beginnend und im Bereich der Reutlinger Wiesen und des Französischen Viertels endend, unterfährt. Damit wird die Lücke zwischen den bereits ausgebauten Streckenabschnitten nördlich und südlich geschlossen und die Stadt Tübingen vom Durchgangsverkehr entlastet.
Die Baumaßnahme beinhaltet neben dem Ausbau der B 27 auf vier Fahrstreifen den Neubau der kompletten Entwässerung einschließlich der Regenwasserbehandlungsanlagen, den Neubau sämtlicher Brückenbauwerke und die Umgestaltung des Knotenpunktes Nord (Tübinger Kreuz). Zudem wird ein Umbau der B 28 und der Anschlussstelle Lustnau sowie dem Knotenpunkt Süd bei Bläsibad mit der Anpassung der Anschlussstelle Derendingen sowie dem Umbau der Hechinger Straße stattfinden. Die kreuzenden Straßen und Wege werden weitestgehend in ihrer Lage belassen und an die Planung der B 27 angepasst.
Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
28.06.2024 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
01.03.2025 | Einleitung des Verfahrens |
05.03.2025 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
05.03.2025 – 04.04.2025 | Auslegung der Planunterlagen |
16.05.2025 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.
Planunterlagen:
Die Planunterlagen stehen ab 04.03.2025 zur Verfügung.