B 27, Dotternhausen - Balingen | B 27, Ortsumgehung Schömberg
Rund um das Projekt
Projektbeschreibung
Die für den aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angemeldeten Trassen aus dem Linienbestimmungsverfahren, weisen einen einbahnigen Querschnitt mit zwei Fahrstreifen auf. Sie beginnen am Knoten Balingen-Süd, umfahren Endingen und Erzingen südöstlich, queren die K 7136 zwischen Endingen und Roßwangen und verlaufen westlich der Kreisstraße K 7136 in Richtung Roßwangen. Dort schwenken sie in Richtung Dotternhausen auf die Trasse der Landesstraße L 442 ein, denen sie bis Dotternhausen folgen. Nordöstlich von Dotternhausen findet ein Zusammenschluss mit der bestehenden B 27 statt. Südwestlich von Dotternhausen geht die Linie nach Westen, überquert das Schlichemtal auf einem Viadukt und umfährt Schömberg westlich in einem größeren Bogen, bevor sie südwestlich der Gemeinde wieder auf die bestehende B 27 trifft.
Wichtiger Hinweis: Die oben beschriebene Linienführung der Anmeldetrasse im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (www.bvwp-projekte.de) ist lediglich eine Lösungsmöglichkeit der Ortsumgehungen.
Ziele der Maßnahmen
- Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten
- Minderung der Umweltbelastungen im Zuge der Ortsdurchfahrten (Lärm und Schadstoffe)
- Bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsachse B 27 (Verringerung von Reisezeiten)
- Verbesserung der innerstädtischen Aufenthaltsqualität und städtebaulichen Gestaltung
Pläne und Unterlagen auf einen Klick
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Übersichtslageplan zu den Varianten aus dem Raumordnungsverfahren | 616 KB | |
Übersichtslageplan B 27, OU Schömberg (BVWP-Anmeldetrasse) | 687 KB | |
Übersichtslageplan B 27, Dotternhausen - Balingen (BVWP-Anmeldetrasse) | 2 MB |
Pressemitteilungen
Titel | Datum | Dateityp | Größe |
---|---|---|---|
Großes Interesse an Informationsveranstaltung | 10.12.2024 | 159 KB | |
Einladung zur Informationsveranstaltung zum Planungsbeginn | 22.11.2024 | 161 KB |
Informieren Sie sich
Chronologie
09.12.2024 | Auftaktveranstaltung zum Planungsbeginn |
2018 | Das Verkehrsministerium stufte die beiden Maßnahmen in der zweistufigen Umsetzungskonzeption in der 2. Stufe, Gruppe 1 des „Maßnahmentyps Ortsumfahrung“ ein. Der Planungsbeginn wurde für das zweite Halbjahr 2024 festgelegt. |
2016 | Einstufung beider Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB) |
2013 | Anmeldung zur Bedarfsplanfortschreibung |
2006 | Abschluss Linienbestimmungsverfahren Damit hat der Bund die Linienführung formal festgelegt. |
2003/2004 | Im Bedarfsplan 2004 wurden die Maßnahmen im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft (WB*). |
2000 | Beantragung des Linienbestimmungsverfahrens nach § 16 FStrG mit Vorlage der Unterlagen beim Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg |
2000 | Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit der „Raumordnerischen Beurteilung“. |
1999 | Einleitung des Raumordnungsverfahrens |
1992 | Maßnahme wurde im Bedarfsplan 1992 im Weiteren Bedarf (WB) eingestuft. Das Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg stimmte einem vorgezogenen Raumordnungsverfahren zu. |
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