Panoramalandschaft Reutlingen mit Achalm

Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen

D​ie Luftqualität

Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Reutlingen - Grenzwert: 40 µg/m³

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Feinstaub (PM10) / Tagesmittelwerte an der Messstation Reutlingen Lederstraße – Grenzwert 35 Überschreitungstage; gesicherte Grenzwerteinhaltung.

6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub liegen deutlich unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher den Luftreinhalteplan für Reutlingen fortgeschrieben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufgehoben.

Die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (pdf, 1.6 MB) untersucht.

Die folgenden Maßnahmen sind in der 6. Fortschreibung festgesetzt:

  • M16 Aufhebung der erweiterten Grünen Umweltzone (Gemeindegebiete Reutlingen und Eningen unter Achalm mit Einbeziehung der Bundesstraßen) - Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 der 3. Fortschreibung zum 04.06.2024
  • M17 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken zum 31.12.2024

Aufhebung der folgenden Maßnahmen:

M1.2 der 4. Fortschreibung: Tempo 40 Streckenabschnitt Lederstraße/Am Echazufer

M3 der 4. Fortschreibung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf den Streckenabschnitten der Straßen Am Echazufer, Konrad-Adenauer-Straße und Rommelsbacher-Straße

M14 der 5. Fortschreibung: Geschwindigkeitsreduzierungen auf 40 km/h auf innerstädtischen Strecken (Eberhard- und Karlstraße, Straßenzug Gutenbergstraße /Unter den Linden/Rommelsbacher Str., Konrad-Adenauer-Str. bis AOK-Knoten)

Nähere Informationen können der Fortschreibung entnommen werden. Hier finden Sie die 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen (pdf, 930 KB).

Im Zeitraum vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 6. Fortschreibung. Bis einschließlich 25.03.2024 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt sechs Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplanmaßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen tritt nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 07.05.2024 in Kraft.

5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen

Die Belastungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid gingen in den letzten Jahren stetig zurück und der vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid konnte auch bereits an vielen hoch belasteten Straßenabschnitten eingehalten werden. An wenigen Straßenabschnitten wurde beispielsweise im Bereich der Verkehrsmessstation Reutlingen Lederstraße-Ost mit 46 µg/m3 der festgelegte Grenzwert von 40 µg/m3 als Mittelwert über das Kalenderjahr 2019 jedoch noch überschritten. Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurden deshalb weitere Maßnahmen umgesetzt und in der jetzt abgeschlossenen 5. Fortschreibung festgesetzt Die Fortschreibung basiert auf den im „5. Ergänzungsgutachten - Juni 2020“ ausgearbeiteten konservativen und sicheren Prognosen.

5. Ergänzungsgutachten AVISO GmbH – Juni 2020

Die folgenden Maßnahmen sind in der 5. Fortschreibung festgesetzt:

M13 Technische Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbots
M14 Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken
M15 Temporäre, verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung

Die Maßnahmenkombination der 5. Fortschreibung führt zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert in Reutlingen und damit zur Zielerreichung.
Durch das hohe Engagement der Stadt Reutlingen bei der Umsetzung und Entwicklung der Luftreinhalteplan-Maßnahmen und der planunabhängigen Maßnahmen wird der über das Kalenderjahr gemittelte Immissionswert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Reutlingen auch ohne die Festsetzung von weiteren Dieselfahrverboten eingehalten.

Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen schließt formalrechtlich die Luftreinhalteplanung ab. Damit ist auch das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ erfolgreich abgeschlossen.
Dieser Luftreinhalteplan folgt den Vorgaben aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.

Hier finden Sie die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen

Im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 5. Fortschreibung. Bis einschließlich 28.08.2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt neun Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplan-Maßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen trat nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 08.12.2020 in Kraft.

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