Projektbegleitender Arbeitskreis (PAK)
Ziel des Projektbegleitenden Arbeitskreises (PAK)
- Koordination und Abstimmung: fachliche Beratung und Begleitung der Planung
- Begleitung und Kontrolle: Überwachung des Planungsprozesses, um die Einhaltung von Zielen, Vorschriften und Zeitplänen zu gewährleisten
Mitglieder des PAK
- vorhandene, unterschiedliche Interessen sollen vertreten sein
- Träger öffentlicher Belange / Behörden (Naturschutz, Flurbereinigung, Forst, betroffenen Kommunen, usw.) Umweltvereine und -verbänden (LNV, BUND, NABU, usw.), andere Vereine und Verbände (z.B. Regionalverband, …), IHK, Versorgungsunternehmen und Leitungsträger, Polizei
Aufgaben des PAK
- Koordinierung fachlicher Hinweise / des Wissens vor Ort; bspw. durch Vorstellung und Diskussion der Planungsinhalte
- Transparente Kommunikation: Bedarfsorientierte Kopplung der Formate an die Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Tübingen
- Mitglieder werden über Ergebnisse des Planungsprozesses informiert; können Ihre Meinung dazu äußern
- die endgültigen Entscheidungen liegen beim RPT (in Abstimmung mit VM und BMDV); PAK berät bei der Planung und der Vorbereitung der Entscheidung
Organisation des PAK
- tagt in nicht öffentlichen Sitzungen
- Sitzungen werden nach Bedarf terminiert
- falls von Seiten des RPT ein Bedarf an themenorientierten Arbeitskreisen erkannt wird, werden diese zusätzlich eingerichtet
Kontaktaufnahme
- Kontaktaufnahme erfolgt über eine persönliche Einladung des RPT
- ggf. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor Ort