Symbolbild: Lupe mit Buchstaben

Glossar

Wichtige Begriffe erklärt

VwV ÖB

= Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung
Enthält verpflichtende Vorgaben zur frühen und nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Land als Vorhabenträger und schreibt Hinwirkungspflichten für die Genehmigungsbehörden bei Vorhaben Dritter vor

Kommunikationsstrategie:

Die Kommunikationsstrategie beinhaltet konzeptionelle Überlegungen und Maßnahmen, die notwendig für die Realisierung von unternehmerischen Kommunikationszielen sind. Sie definiert mit wem ein Unternehmen wann, wie und warum in Dialog tritt.

formelle Beteiligung

= gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung

informelle Beteiligung

= nicht gesetzlich vorgeschriebene / freiwillige Bürgerbeteiligung von Seiten des Vorhabenträgers

Stakeholder (-analyse)

= alle internen und externen Personen(gruppen) (Akteure), die gegenwärtig oder in Zukunft direkt oder indirekt von Maßnahmen betroffen sind

Umfeldanalyse

= Analyse des Projektumfelds

TÖBs

= Träger öffentlicher Belange (z. B. Denkmalschutzbehörde)

RPT

= Regierungspräsidium Tübingen

VM

= Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

BMDV

= Bundesministerium für Digitales und Verkehr