Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm
Die Luftqualität in Ulm
Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):
Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Ulm – Grenzwert: 40 µg/m³
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ulm
Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Ulm Zinglerstraße gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen deutlich unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher den Luftreinhalteplan für Tübingen fortgeschrieben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufgehoben.
Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (pdf, 1.6 MB) untersucht.
Die folgenden Maßnahmen sind in der 2. Fortschreibung festgesetzt:
- M5 Aufhebung der Grünen Umweltzone (Stadtgebiet Ulm mit Einbeziehung der Bundesstraße B 10) - Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 der 1. Fortschreibung zum 04.06.2024
- M6 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen im Verlauf der B 10 im Stadtbereich von 50 km/h und außerorts von 70 km/h zum 31.12.2024
Nähere Informationen können der Fortschreibung entnommen werden. Hier finden Sie die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm (pdf, 1.4 MB).
Im Zeitraum vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 2. Fortschreibung. Bis einschließlich 25.03.2024 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt zwei Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplanmaßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm tritt nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 07.05.2024 in Kraft.
Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm (November 2012)
Die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ulm wurde am 12.11.2012 bekannt gemacht und ist seit 27.11.2012 rechtskräftig. Der Plan lag für 2 Wochen in der Zeit vom 12.11.2012 bis zum 26.11.2012 öffentlich aus.
Der Plantext sowie der Ablauf des Beteiligungsverfahrens kann hier in elektronischer Form eingesehen werden:
Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm - November 2012 (pdf, 1.5 MB)
Ablauf des Beteiligungsverfahrens - November 2012 (pdf, 337 KB)
Zusätzlich können die vom Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Fortschreibung des Ulmer Luftreinhalteplans beauftragten Gutachten eingesehen werden:
Wirkungsgutachten Ulm des Ingenieurbüros Lohmeyer (pdf, 3.4 MB)
Wirkungsgutachten T30 Zingler- und Karlstraße des Ingenieurbüros AVISO (pdf, 2.5 MB)
Ermittlung Wirksamkeit des Fahrverbots Stufe 3 des Ingenieurbüros Lohmeyer (pdf, 90 KB)
Der bisherige Luftreinhalte- und Aktionsplan für Ulm von 2008
Weitere Informationen
Aktuelle Messwerte zur Luftqualität bei der LUBW
Karte Umweltzone Ulm (png, 1 MB)
LKW-Durchfahrtsverbot Ulm (png, 735 KB)
Informationen zu Luftreinhaltung Ulm
Information der Regierung von Schwaben (Augsburg) zum Luftreinhalteplan/Aktionsplan für die Stadt Neu-Ulm
Informationen der Stadt Neu-Ulm zum Luftreinhalte/Aktionsplan Neu-Ulm
Zulassungsstellen des Alb-Donau-Kreises