Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):
Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Balingen – maximal erlaubt: 40 µg/m³
Die 2013 stattgefundene Jahresmessung löst den Balinger Luftreinhalteplan aus. Es ist keine dauerhafte Messstation eingerichtet.
Pressemitteilung – Grenzwert im Jahr 2017 eingehalten (pdf, 122 KB)
Die Erarbeitung des Luftreinhalteplans für die Stadt Balingen ist abgeschlossen.
Luftreinhalteplan Dezember 2016 (pdf, 2.1 MB)
Pressemitteilung vom 01.03.2017
Für die Ausgabe der grünen Plaketten sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Landratsamts Zollernalbkreis zuständig.
Ab 01.01.2017 gilt eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 in Endingen.
Der erarbeitete Luftreinhalteplan wurde im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 16.12.2016 öffentlich bekannt gegeben (siehe öffentlicheBekanntmachung (pdf, 16 KB)
Das Inkrafttreten der grünen Umweltzone ist vorläufig aufgeschoben. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt ab dem neuen Jahr zuerst noch einmal orientierende Messungen des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid durch. Diese Messungen sollen zeigen, ob die von der Stadt Balingen bereits außerplanmäßig umgesetzten Maßnahmen sowie ganztags Tempo 30 in der Schömberger Straße in Balingen-Endingen, das ab dem 1. Januar 2017 gesoll, zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit ausreichen. Sollten die orientierenden Messungen dies jedoch nicht bestätigen oder noch Zweifel an der Einhaltung der Grenzwerte bestehen, überwiegt der Gesundheitsschutz und die grüne Umweltzone tritt im gesamten Stadtgebiet zum 1. April 2017 in Kraft.
Pressemitteilung vom 07.12.2016 (pdf, 128 KB)
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bearbeitet und auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit geprüft und bewertet. Das Ergebnis ist in einem Abwägungsdokument zusammengefasst. Dieses Dokument sowie der Luftreinhalteplan werden vom 28.11.2016 bis einschließlich 12.12.2016 im Regierungspräsidium Tübingen zur Einsichtnahme ausgelegt.
Abwägungsdokument (pdf, 363 KB)
Der aufgestellte Plan wurde im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 25.11.2016 sowie im Schwarzwäder Boten und im Zollern-Alb-Kurier am 26.11.2016 öffentlich bekannt gegeben.
Der Entwurf des Luftreinhalteplans lag vom 26.08.2016 bis einschließlich 29.09.2016 sowohl beim Regierungspräsidium Tübingen, als auch bei der Stadt Balingen zur Einsicht aus. Die Auslegung des Entwurfs des Luftreinhalteplans wurde im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 19.08.2016 sowie im Schwarzwälder Boten und im Zollern-Alb-Kurier am 20.08.2016 öffentlich bekannt gegeben. (siehe öffentliche Bekanntmachung (pdf, 18 KB) und Pressemitteilung (pdf, 133 KB))
Am 21.09.2016 fand in der Turn- und Festhalle Frommern eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurf des Luftreinhalteplans statt.
Zu dem Planentwurf konnte bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit vom 30.09.2016 bis einschließlich 13.10.2016 schriftlich gegenüber der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Stellung genommen werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Juni/Juli 2016 einen Entwurf eines Luftreinhalteplans für Balingen erstellt.
Die Ergebnisse des Fachgutachtens wurden am 31.05.2016 im Balinger Gemeinderat vorgestellt.
Die IVU Umwelt GmbH hat im Frühjahr 2016 ein Gutachten zu den „Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung eines Luftreinhalteplans für Balingen“ erstellt.
Gutachten IVU (pdf, 5 MB)Gutachten IVU – Ergänzung Trendprognose 2017 mit Wirkung der Umweltzone (pdf, 242 KB)
Das Regierungspräsidium Tübingen legt während des Verfahrens großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen. Am 03.11.2014 fand eine erste öffentliche Veranstaltung in der Turn- und Festhalle in Balingen-Endingen zum angehenden Luftreinhalteplanverfahren Balingen statt. Die dort vorgestellten Präsentationen finden Sie in folgenden PDF-Dateien:
Am Ende der Veranstaltung fand ein Austausch statt, bei dem sich jeder der Anwesenden mit seinen Ideen, Vorschlägen und Anregungen einbringen konnte, welche im Verfahren berücksichtigt werden.
Die Stadt Balingen hat für das Jahr 2013 die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg beauftragt, Stickstoffdioxidmessungen an der Schömberger Straße in Balingen-Endingen durchzuführen. Daraus resultiert an zwei von drei Messpunkten eine Grenzwertüberschreitung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ (vergleiche Diagramm und LUBW Abschlussbericht 2013).
LUBW Abschlussbericht 2013 - Messungen von Stickstoffdioxid mit Passivsammlern entlang der Schömberger Straße in Balingen-Endingen (pdf, 1.7 MB)
Durch die Kenntnisnahme der Grenzwertüberschreitung ist das Regierungspräsidium, als zuständige Behörde der Luftreinhalteplanung, verpflichtet, ein Luftreinhalteplanverfahren zu beginnen.
Stadt Balingen
Referat 54.1
N.N.
Umweltzone Balingen (pdf, 413 KB)