Luftreinhaltepläne

 

Am 21.12.2005 trat der erste Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Städte Reutlingen und Tübingen in Kraft, am 15.05.2008 folgte der Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm und am 15.12.2016 der Luftreinhaltplan für die Stadt Balingen.

Die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) fortgeführten Messungen in Ravensburg ergaben 2019 eine Grenzwerteinhaltung für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert.

Damit ist die Erstellung eines Luftreinhalteplans für Ravensburg nicht mehr erforderlich.

(Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen im Regierungsbezirk Tübingen – Grenzwert 40 µg/m³)

Durch die seit 2005 umgesetzten Luftreinhaltepläne können an allen straßennahen Messstandorten (sogenannten Spotmessstellen) im Regierungsbezirk Tübingen die Grenzwerte für Feinstaub PM10 sicher eingehalten werden. Die positive Entwicklung der Luftqualität führte außerdem dazu, dass die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid seit 2017 in Balingen und seit 2019 in den Städten  Ulm und Tübingen eingehalten werden. In Reutlingen wird der Stickstoffdioxid–Jahresmittelwert seit 2020 eingehalten. Im Regierungsbezirk Tübingen werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an allen Messstationen eingehalten.

Aktuelle Werte sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Tübingen unter den jeweiligen Links der Städte (Ravensburg, Reutlingen, Tübingen, Ulm und Balingen) sowie auf den Internetseiten der LUBW.

FAQs des Regierungspräsidiums zu Luftreinhalteplänen und Umweltzonen

Allgemeine Informationen zum Thema