Bauholz auf Paletten

Bauprodukte

Am 1. Juli 2013 trat die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011/EU-BauPVO) in allen Teilen in Kraft und löste die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ab. Die EU-BauPVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt die Bedingungen für die Vermarktung von harmonisierten Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt.

Die Marktüberwachung erstreckt sich auf alle harmonisierten Bauprodukte. Sie erstreckt sich auch auf Bauprodukte, an denen die CE-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht ist.

Die EU-Mitgliedstaaten sind durch die Verordnung (EU) Nr. 1020/2019 zur Marktüberwachung verpflichtet.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 115
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung

Die Marktüberwachung wirkt auf die Beseitigung festgestellter Mängel hin. Falls erforderlich, stellt sie sicher, dass mangelhafte Bauprodukte vom Markt genommen werden bzw. deren Inverkehrbringen untersagt oder eingeschränkt wird.

Bauprodukte Walztraeger

Die EU-BauPVO gilt für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst sind oder für die eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde. Die Europäische Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Verzeichnisse der Fundstellen harmonisierter Normen (hEN-Liste) und Europäischer Bewertungsdokumente (EAD-Liste). Diese Verzeichnisse stellt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auf seiner Homepage bereit.

Harmonisierte Bauprodukte dürfen auf dem europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden. Die Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung der geltenden Anforderungen und überprüft, ob die Bauprodukte die erklärten Leistungen tatsächlich erbringen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Einhaltung von Grundanforderungen an Bauwerke. Zudem wird der freie Warenverkehr sichergestellt und das Vertrauen in CE-gekennzeichnete Bauprodukte gestärkt. Die Marktüberwachung trägt zum Schutz vor unsicheren Bauprodukten und zu einem fairen Wettbewerb bei.

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
DIBt: Bundesweites Marktüberwachungsprogramm
hEN-Liste
EAD-Liste

Organisation und Durchführung der Marktüberwachung bei Bauprodukten

Architektin auf Baustelle

Mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen und effizienten Handelns ist von den Bundesländern für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in Deutschland ein zentral-dezentrales System geschaffen worden.

Auf Grundlage eines bundesweiten Marktüberwachungsprogramms für harmonisierte Bauprodukte führen die Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern vor Ort (dezentral) Produktkontrollen durch und gehen formellen Mängeln nach. Weiterhin erfolgen Kontrollen aufgrund von Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden. Zudem arbeiten die Marktüberwachungsbehörden mit dem Zoll zusammen. Die Kooperation aller Beteiligten steht im Mittelpunkt des Handelns der Marktüberwachung.

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde des Bundeslandes, in dem der Hersteller des Bauproduktes seinen Sitz hat. Entsteht der Verdacht eines materiellen Mangels, so gibt die Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes die Sachbehandlung an das DIBt ab. Als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder hat das DIBt u. a. die Aufgabe, Bauprodukte in technischer Hinsicht einheitlich (zentral) zu prüfen und zu bewerten.

Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden enden, wenn sich das Bauprodukt nicht mehr auf dem Markt befindet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Bauprodukt an den Verwender abgegeben wurde.

Die Marktüberwachung gemäß EU-BauPVO kontrolliert nicht die Einhaltung nationaler Vorschriften. Für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen sind die Bauaufsichtsbehörden zuständig. Falls die Marktüberwachungsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis davon erlangt, dass mangelhafte Bauprodukte in Bauwerken Verwendung gefunden haben, kann sie die Bauaufsichtsbehörden entsprechend informieren, soweit dies angezeigt erscheint.

Weitere Informationen

... zu den Aufgaben der Marktüberwachung im Bereich europäisch harmonisierter Bauprodukte erhalten Sie
... in unserem Flyer Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO) 2022 (pdf, 1 MB)

... und bei der obersten Marktüberwachungsbehörde, dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg