Verbraucherinfo: Energieverbrauchsrelevante Produkte
Die Verringerung der Umweltauswirkungen energieverbrauchsrelevanter Produkte ist ein wichtiger Beitrag für das Erreichen der EU-Klimaschutzziele. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten trägt deshalb maßgeblich zum Erreichen der Zielvorgaben für CO2-Emissionen bei.
Mindesteffizienzanforderungen sind für eine steigende Zahl von Produkten in produktspezifischen, europaweit geltenden Verordnungen festgelegt. In Verbindung mit dem Energieverbrauchsrelevanten-Produkte-Gesetz (EVPG) geben diese für den verantwortlichen Wirtschaftsakteur die gesetzlichen Bedingungen für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt vor.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung
Referat 115
Um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich schnell und einfach einen Überblick über die umweltrelevanten Eigenschaften eines Produktes zu verschaffen, wurde europaweit die Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) einzelner Produktgruppen eingeführt.
Sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die umweltrelevanten Eigenschaften eines Produktes (EVPG) als auch die entsprechend geforderte Kennzeichnung für den Verbraucher (EnVKG) seitens des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs wird von der Abteilung Marktüberwachung im Regierungspräsidium Tübingen überprüft.