Fischbach, Neubau der Bahnunterführung am Haltepunkt Friedrichshafen-Fischbach – Betroffene Gemeinde: Stadt Friedrichshafen (Bodenseekreis)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 12.12.2024 erlassen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Donnerstag, 30. Januar 2025 bis einschließlich Mittwoch, 12. Februar 2025 im Erdgeschoss des technischen Rathauses der Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen während der Dienstzeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsicht aus.

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Friedrichshafen für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Fußwegverbindung in Form einer Unterführung. Diese wird sich östlich des ehemaligen Empfangsgebäudes des Haltepunkts Friedrichshafen-Fischbach bei Bahn-km 46,834 befinden, unter der Bodenseegürtelbahn (Strecke 4331) verlaufen und damit die Hohentwielstraße nordöstlich der Bodenseegürtelbahn mit der Eisenbahnstraße auf der Südwestseite verbinden. Die Unterführung wird ca. 13 m lang, ca. 4 m breit und ca. 2,8 m hoch sein und zusätzlich dem Bahnsteigzugang dienen. Neben den vorgesehenen Treppenanlagen kann die Bodenseegürtelbahn außerdem sowohl von der Südwestseite als auch von der Nordostseite durch zwei Aufzüge barrierefrei unterquert werden.

Für die verfahrensgegenständlichen Maßnahmen ist eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzwand der Bodenseegürtelbahn notwendig sowie weitere Folgemaßnahmen an Bahnbetriebsanlagen des Bundes. Auf der Nordostseite, an der Hohentwielstraße, befindet sich der Zugang zur Unterführung in unmittelbarer Nähe der bestehenden Bushaltestelle Muntenried. Um einen direkten Anschluss an die Bushaltestelle zu erreichen wird ein behindertengerechter Gehweg gebaut und die Haltestelle selbst barrierefrei gestaltet, mit einem Kasseler Bord und einem taktilen Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte.

Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z. B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und durch Vibrationsplatten zu erwarten. Es wurden realisierbare Schutzmaßnahmen und ein Entschädigungskonzept zur Minimierung der Auswirkungen erarbeitet.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
08.04.2024Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
24.04.2024Einleitung des Verfahrens
24.04.2024Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
06.05.2024 – 05.06.2024Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Friedrichshafen
19.06.2024Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist
30.01.2025 - 12.02.2025Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in der Stadt Friedrichshafen

 

Planunterlagen:

Die hier veröffentlichten Unterlagen (ab 30.01.2025) dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen.