Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren | Betroffene Städte und Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 02.12.2024 erlassen.
Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Mittwoch, 15.01.2025 bis Dienstag, 28.01.2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen aus. Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet.
Für weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren wird auf die Dokumente des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen
Planunterlagen (Stand zum Beschluss, Dezemer 2024)
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Mai 2024)
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
0 - Übersicht der Planänderungen | 325 KB | |
17.4a - Fachbeitrag Klima | 11 MB | |
19.8b - UVP-Bericht | 9 MB |
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, März 2023)
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen
Planungsunterlagen
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen