Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren | Betroffene Städte und Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Stand des Verfahrens
Bereits im Juni 2020 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Planunterlagen in den Städten Mössingen und Hechingen sowie in den Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren öffentlich ausgelegt. Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sowie im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und Änderungen in technischen Regelwerken wurden zahlreiche Planunterlagen überarbeitet bzw. angepasst und ab März 2023 erneut ausgelegt. Erstmalig erstellt wurden der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie der Fachbeitrag Klima. Im Rahmen der erhobenen Einwendungen wurde insbesondere kritisiert, dass die im Fachbeitrag Klima getätigten Betrachtungen in Bezug auf die mit der Landnutzung verbundenen Treibhausgas-Emissionen un-vollständig seien. Der Vorhabenträger hat auf diese Kritik reagiert und den Fachbeitrag Klima im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Grünland angepasst. Diese Anpassungen wurden in den UVP-Bericht eingearbeitet. Zudem wurde der UVP-Bericht hinsichtlich der vom Vorhabenträger durchgeführten ergänzenden Kartierungen zum besonderen Artenschutz bezüglich der Varianten um einen Anhang (Anhang 4: Fachbeitrag „Ergänzende Untersuchung im Rahmen des Varianten-vergleichs“) ergänzt und die Erkenntnisse in den Variantenvergleich aufgenommen.
An der Trassenführung hat sich nichts geändert. Die einzelnen Planungsänderungen sind in einer gesonderten Planunterlage (Unterlage 0) aufgeführt. Aus diesem Grund werden das Anhörungsverfahren und die öffentliche Auslegung bezüglich der geänderten Planunterlagen, einschließlich der geänderten Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, erneut durchgeführt. Planunterlagen, die sich nicht geändert haben, werden nicht nochmals ausgelegt.
Die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von Montag, 13. Mai 2024, bis einschließlich Mittwoch, 12. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen aus. Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet.
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung bis einschließlich Freitag, 12. Juli 2024 zu den Unterlagen schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde äußern (Äußerungsfrist):
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 24
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Referat24@rpt.bwl.de
Für weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren wird auf die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Mai 2024)
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
0 - Übersicht der Planänderungen | 325 KB | |
17.4a - Fachbeitrag Klima | 11 MB | |
19.8b - UVP-Bericht | 9 MB |
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, März 2023)
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen
Planungsunterlagen
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen