Erbach, Umbau Freileitungsanbindungen UW Dellmensingen (Alb-Donau-Kreis)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von

Dienstag, 11.02.2025, bis einschließlich Montag, 10.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Erbach und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zur allgemeinen Einsicht aus.

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich bis einschließlich Montag, 24.03.2025 bei der Stadt Erbach, Erlenbachstraße 50, 89155 Erbach oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen  erhoben werden.

Hinweis

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

Keine Eintragungen.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der TransnetBW GmbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst den Umbau der Freileitungsanbindungen an das Umspannwerk Dellmensingen.

TransnetBW betreibt am Standort Dellmensingen (Stadt Erbach, ca. 14 km südwestlich von Ulm) zusammen mit der Netze BW GmbH ein 380-/110-kV Umspannwerk (UW). Auf dem Gelände des UW befindet sich darüber hinaus eine 220 kV-Schaltanlage, die vor einigen Jahren außer Betrieb genommen wurde und derzeit der Durchleitung von zwei Stromkreisen der Amprion dient. Die 380kV UW-Bestandsanlage am Standort Dellmensingen wurde wegen ihres Alters, der Bemessungsdaten und des Mengengerüsts für die zukünftigen Anforderungen als nicht ausreichend erklärt. Daher sollen die vorhandene 380-kV Schaltanlage und das gesamte UW im Rahmen einer noch zu beantragenden Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG erneuert sowie erweitert werden, um den künftigen Betrieb sicherstellen zu können. Aufgrund des UW-Umbaus ist es erforderlich, dass die Leitungseinführungen der vorhandenen Stromkreise ebenfalls erneuert bzw. auf die neuen Portale verlegt werden. Hierbei wird das im Bestand vorhandene Notgestänge der TransnetBW ebenfalls zurückgebaut. Der UW-Umbau bedingt darüber hinaus, dass die aktuell für die Durchleitung der Stromkreise der Amprion genutzte 220-kV-Schaltanlage zurückgebaut wird, um das Baufeld für die neuen UW-Komponenten freizumachen. Aufgrund dieses Rückbaus müssen die in der 220 kV Schaltanlage durchgeschliffenen Amprion-Stromkreise verlegt werden. Neben der Verschwenkung von Stromkreisen wird hierfür einerseits eine Umfahrung des UW für einen neuen Stromkreis der Amprion neu errichtet und andererseits eine provisorische 220-kV-Verbindung zwischen zwei Stromkreisen der LA 0304 (von Amprion als Bl. 4572 bezeichnet) und der Bl. 4521 der Amprion hergestellt.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
06.12.2024Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
06.02.2025Einleitung des Verfahrens
11.02.2025Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
11.02.2025 – 10.03.2025Auslegung der Planunterlagen
24.03.2025Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

 

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen:

Die Planunterlagen finden Sie hier ab dem 10.02.2025.