B 27 zweibahniger Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren

IN PLANUNG

Kontakt

Planungsteam B 27

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

b27-bo-ne@rpt.bwl.de

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.

Am 19.12.2019 wurde der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen fand vom 29.06.2020 bis 28.07.2020 in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden statt. Schriftliche Einwendungen waren bis zum 2.10.2020 möglich. Dabei gingen rund 500 Stellungnahmen ein.

Am 30.07.2021 wurde nach Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mittels gemeinsamer Pressemitteilung verkündet, dass die Rastanlagen zwischen Bodelshausen und Bad Sebastiansweiler aus dem Planfeststellungsverfahren herausgenommen werden. Durch diese Herausnahme sowie aufgrund neuer rechtlicher und technischer Grundlagen mussten diverse Planänderungen in der Straßenplanung sowie der Landschaftsplanung vorgenommen werden.  Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurden die überarbeiteten Planunterlagen im Zeitraum vom 27.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023 in den betroffenen Gemeinden und Städten ausgelegt. Es gingen rund 210 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 24 Stellungnahmen von sogenannten Trägern öffentlicher Belange (TöB) ein.

Vom 13.05.2024 bis 12.06.2024 wurden der Fachbeitrag Klima sowie der UVP-Bericht aufgrund der Ergänzung zur Inanspruchnahme von Grünland sowie hinsichtlich der vom Vorhabenträger durchgeführten ergänzenden Kartierungen zum besonderen Artenschutz im Rahmen der Beteiligung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums erneut ausgelegt. Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der Beteiligung bis einschließlich Freitag, 12.07.2024 zu den Unterlagen schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde äußern. Insgesamt gingen 14 Einwendungen und 26 Stellungnahmen von TöB ein.

Die ausgelegten Planunterlagen (Juni 2020, März 2023 und Mai 2024) stehen digital weiterhin zur Einsicht zur Verfügung.

Am 08.10.2024 und 09.10.2024 fand der Erörterungstermin in Ofterdingen (Burghof-Halle) statt. Der Ablauf entsprach der Bekanntmachung durch die zuständige Planfeststellungsbehörde (Referat 24), siehe dazu die Pressemitteilung vom 12.09.2024 (Pressemitteilung).

 

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  6,9 km
Querschnitt  RQ 28 gemäß der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA)
Anschlüsse  K 6933 bei Bad Sebastiansweiler, L 384 und L 385 bei Mössingen
Bauwerke  Insgesamt 14 Brückenbauwerke, darunter eine ca. 200 m lange Brücke über das Tannbachtal, eine Grünbrücke, Gewässerunterführungen sowie mehrere Überführungen von Ortsverbindungsstraßen und Wirtschaftswegen
Verkehrsprognose für 2035
– 34.950 Kfz/Tag (2035) DTValle Tage
– 39.200 Kfz/Tag (2035) DTVW5 (Werktagverkehr von Mo-Fr)
Kosten (Stand Dezember 2016)  100,6 Mio. Euro

     


    Visualisierung der Strecke

    Wie wird die Straße genau verlaufen? Wo sind welche Lärmschutzmaßnahmen geplant? Wie sind die Anschlüsse geregelt? Auf all diese Fragen (und noch einige andere) gibt unser Visualisierungsfilm Auskunft. 

    Die wichtigsten Details zur Planung in Bildform

    zum Vergrößern anklicken

    Multimediale Webreportage

    In unserer multimedialen Webreportage zum Projekt können Sie die planerischen Herausforderungen übersichtlich in einer interaktiven Karte auswählen und alle Details dazu ansehen und nachlesen. 

    Zur interaktiven Karte.

    Darüber hinaus kommen unsere Experten zu Wort und wir haben viele Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Meinung zum Ausbau der Straße befragt.

    Zum Anfang der multimedialen Webreportage.


    Rund um das Projekt

    Ausgangslage

    Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet den noch fehlenden vierstreifigen Lückenschluss zwischen Bodelshausen und Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort wird die B 27 neu um den Endelberg herum verlaufen.

    In den neunziger Jahren wurden mehrere Varianten mit Untervarianten, beispielsweise engere Umfahrungen oder eine Tunnellösung auf der Bestandstrasse, auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersucht. Unter Einbeziehung wirtschaftlicher und verkehrlicher Aspekte wurde die Variante 1 „Endelbergtrasse“ im Vergleich mit den anderen Varianten insgesamt als beste Lösung beurteilt und der Entwurfsplanung zu Grunde gelegt. Dies war das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses mit den betroffenen Kommunen (Bodelshausen, Nehren, Ofterdingen, Mössingen) und den Trägern öffentlicher Belange im Jahr 1998.

    ​Die Entwurfsplanung wurde im Jahr 2013 den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Planunterlagen durch das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg geprüft. Im Januar 2018 erhielt die Planung den sogenannten Gesehenvermerk des Bundesverkehrsministeriums. Das heißt der Bund hat der Planung in dieser Form grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen der  anschließenden Genehmigungsplanung wurden die vorhandenen Unterlagen, soweit erforderlich, für das Planfeststellungsverfahren aktualisiert und konkretisiert.

     

    Ziele der Maßnahme

    • Lückenschluss der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart
    • Entlastung der Ortsdurchfahrt Ofterdingen sowie Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit
    • Abbau von Kapazitätsengpässen

    Planungsstufen

    Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.

    Vorplanung und Linienfindung

    In den neunziger Jahren wurden mehrere Varianten mit Untervarianten, beispielsweise engere Umfahrungen oder eine Tunnellösung auf der Bestandstrasse, auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersucht. Unter Einbeziehung wirtschaftlicher und verkehrlicher Aspekte wurde die Variante 1 „Endelbergtrasse“ im Vergleich mit den anderen Varianten insgesamt als beste Lösung beurteilt und der Entwurfsplanung zu Grunde gelegt. Dies war das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses mit den betroffenen Kommunen (Bodelshausen, Nehren, Ofterdingen, Mössingen) und den Trägern öffentlicher Belange im Jahr 1998.

    Entwurfsplanung

    ​Die Entwurfsplanung wurde im Jahr 2013 den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Planunterlagen durch das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg geprüft. Im Januar 2018 erhielt die Planung den sogenannten Gesehenvermerk des Bundesverkehrsministeriums. Das heißt der Bund hat der Planung in dieser Form grundsätzlich zugestimmt.

    Genehmigungsplanung

    ​Im Zuge der Genehmigungsplanung wurden die vorhandenen Unterlagen aus der Entwurfsplanung, soweit erforderlich, für das Planfeststellungsverfahren aktualisiert und konkretisiert. Am 19.12.2019 wurde bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungverfahrens gestellt.

     

    Weitere Pläne und Unterlagen auf einen Klick

    TitelDateitypGröße
    Ausbauquerschnitt jpg 45 KB
    Übersichtsplan 1:25 000 pdf 4 MB

    Informieren Sie sich

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    Mai 2023: Bürgersprechstunden

    Alle relevanten Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Juli 2020: Bürgersprechstunden und Gemeinderat

    Das Planungsteam des Regierungspräsidium hat flankierend zur öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in den betroffenen Gemeinden Bürgersprechstunden durchgeführt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger erhielten nach telefonischer Anmeldung einen Termin für ihre persönlichen Anliegen. Das Planungsteam beantwortete alle Fragen und leistete Hilfestellung und Orientierung bei der Durchsicht der 15 Ordner. Die Tage in Ofterdingen, Mössingen und Nehren waren gut besucht. Für Bodelshausen und Hechingen gab es eine bzw. keine Anmeldung zur Bürgersprechstunde, so dass diese mangels Interesse nicht stattfanden. Der Termin für Bodelshausen konnte nach Mössingen verlegt werden. Am 21.07.2020 informierte das Planungsteam den Gemeinderat von Bodelshausen in einer Sitzung über den aktuellen Stand der Planung.

    14. März 2019: Öffentliche Informationsveranstaltung

    Die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen hat bei dieser Veranstaltung den ca. 200 Anwesenden mit Vertretern der Gemeinden Ofterdingen, Bodelshausen und Nehren sowie der Stadt Mössingen deren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Im Anschluss bestand die Möglichkeit, u. a. an Stellwänden mit den aktuellen Lageplänen, Fragen an die Straßenbauverwaltung zu stellen.

    Präsentation (pdf, 24 MB)
    Lageplan 1 (pdf, 4.1 MB)
    Lageplan 2 (pdf, 5.3 MB)
    Lageplan 3 (pdf, 6.4 MB)

    25. Juni 2013: Öffentliche Informationsveranstaltung Quenstedt-Gymnasium in Mössingen

    ​Die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen hat bei dieser Veranstaltung den anwesenden ca. 300 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Ofterdingen, Bodelshausen und Nehren, der Stadt Mössingen sowie weiteren Interessierten den aktuellen Planungsstand vorgestellt und dabei insbesondere die Straßenplanung mit den Lärmschutzmaßnahmen, die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und die Umweltplanung näher erläutert. Im Anschluss bestand die Möglichkeit für Fragen an die Straßenbauverwaltung.

    Präsentation „Einführung“ (pdf, 603 KB)
    Präsentation „Straßenplanung und Lärmschutz“ (pdf, 2.1 MB)
    Präsentation „Verkehrsgutachten“ (pdf, 14.5 MB)
    Präsentation „Umweltplanung“ (pdf, 6 MB)

    Chronologie

    08.10. – 09.10.2024

    Am 08.10.2024 und 09.10.2024 fand der Erörterungstermin in Ofterdingen (Burghof-Halle) statt.
    Der Ablauf entsprach der Bekanntmachung durch die zuständige Planfeststellungsbehörde (Referat 24), siehe dazu die Pressemitteilung
    vom 12.09.2024 (Pressemitteilung).

    12.07.2024Ende der Äußerungsfrist
    13.05. – 12.06.2024Öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planfeststellungsunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums.
    19.02. – 20.02.2024Fachliche Abstimmungsgespräche mit einigen Trägern öffentlicher Belange
    29.06.2023Übergabe der Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde an den Vorhabenträger zur Erwiderung
    09.06.2023Ende der Äußerungsfrist
    Es gingen rund 230 Einwendungen / Äußerungen ein (∑ = rd. 730 Äußerungen)
    23.05. – 25.05.2023

    Bürgersprechstunden mit dem Planungsteam
    23.05.2023: Stadt Mössingen, im Sitzungssaal des Rathauses
    24.05.2023: Gemeinde Ofterdingen, im Sitzungssaal des Rathauses
    25.05.2023: Gemeinde Nehren, im Sitzungssaal des Rathauses

    27.03. – 26.04.2023Öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planfeststellungsunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden.
    12.10.2020Übergabe der Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde an den Vorhabenträger (Straßenbauverwaltung) zur Erwiderung
    02.10.2020

    Ende der Äußerungsfrist.
    Insgesamt gingen rund 500 Einwendungen ein.

    29.06. –28.07.2020Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in den betroffenen Gemeinden.
    Bürgersprechstunden mit dem Planungsteam:
    14.07.2020 in Ofterdingen, Burghof-Halle, mit anschließender Teilnahme an Gemeinderatssitzung
    15.07.2020 in Mössingen, Bürgersaal, mit anschließender Teilnahme an Gemeinderatssitzung
    23.07.2020 in Nehren, Turn- und Festhalle, mit anschließender Teilnahme an Gemeinderatssitzung
    15.06.2020  Pressetermin zum Start der Auslage der Planunterlagen im Rathaus in Mössingen
    15.06.2020  Versand der Bekanntmachung durch die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen
    19.12.2019    Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
    14.03.2019    Öffentliche Informationsveranstaltung zum Planungsstand
    05.10.2018  Straßenbaukonferenz in Tübingen
    Präsentation (pdf, 573 KB)
    19.04.2018    Scoping-Termin nach § 13 UVwG
    02.01.2018    Endgültige Zustimmung (Gesehenvermerk) des Bundesverkehrsministeriums zum RE-Vorentwurf
    2016 Grundsätzliche Zustimmung (Gesehenvermerk) des Bundesverkehrsministeriums zum RE-Vorentwurf
    2014Weiterleitung des überarbeiteten RE-Vorentwurfes an das Landesverkehrsministerium
    2013Bürgerinformation
    2009Beginn der Umplanung
    2008Regierungspräsidium und Raumschaft einigen sich auf Umplanung
    2005Bedenken des Bundesrechnungshofs bezüglich der Baukosten
    2005Vorlage des RE-Vorentwurfes an das Bundesverkehrsministerium
    2004Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans
    2001Öffentliche Informationsveranstaltung
    1999Beginn der Vorentwurfsplanung
    1998Entscheidung für die Variante 1/Endelbergtrasse
    1996Öffentliche Gemeinderatssitzungen
    1996Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur linienbestimmten Variante1/Endelbergtrasse