B 30 Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen sowie Brücke über die Bahn bei Hochdorf

B 30, Brücke über die Bahn bei Hochdorf

ERSATZNEUBAU

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 43

Zahlen & Fakten

Bestandsbauwerke

 Brücke über die Riß und L 284 bei SchweinhausenBrücke über die Bahn bei Hochdorf
KonstruktionSpannbetonplattenbalken + externe SpanngliederSpannbeton-Hohlkasten
Baujahr19651965
Gesamtlänge255 m, 9-Feld-Brücke175 m, 5-Feld-Brücke

 

Aktueller Stand

Die Planung der Brückenentwürfe sowie die Leistungen im Rahmen der Umweltplanung wurden öffentlich ausgeschrieben und vergeben. In der Vorplanung werden nun mögliche Bauwerksvarianten mit zusammenhängenden Verkehrsführungen untersucht. Diese müssen anschließend dem Bundesverkehrsministerium zur Abstimmung vorgelegt werden, da der Bund das Vorhaben trägt.


Slideshow

B 30, Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen

B 30, Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen

B 30, Brücke über die Bahn bei Hochdorf

B 30, Brücke über die Bahn bei Hochdorf

Rund um das Projekt

Anlass

Die Brückenbauwerke der B30 wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) nachgerechnet. Diese Nachrechnung ergab: Beide Brücken genügen nichtmehr den heutigen Anforderungen und sind für die gestiegenen Verkehrslasten nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riß Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt.

Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Diesen Prüfungen nach stellt ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Betrieb. Bis zum Rückbau der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch. 

 

Planungsauftrag

Das Regierungspräsidium ist  stellvertretend für den Bund  für die Sicherheit und Ordnung der Brückenbauten im Zuge der B 30 verantwortlich. Im Rahmen der Auftragsverwaltung werden die Ersatzneubauten durch Referat 43 geplant.

Vorgehen bei der Planung und Umsetzung

Bei Straßenbaumaßnahmen, auch solchen zur Erhaltung, sind Beeinträchtigungen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar. Unser Ziel ist es, diese durch eine detaillierte und rechtssichere Planung möglichst gering zu halten und ausgewogen zu gestalten. Deshalb sind die benötigten Abstimmungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse umfangreich – alles muss sowohl in baurechtlicher als auch in haushaltsrechtlicher Sicht seine Richtigkeit haben. Letztendlich muss der Bund als Vorhabenträger der B 30 die Zustimmung zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen erteilen. Auch dadurch werden die Planungsprozesse der Gesamtmaßnahme beeinflusst.

 

Wir bemühen uns, die Auswirkungen der Baumaßnahmen und der benötigten Umleitungen auf die Region zu begrenzen. Daher werden nach heutigem Planungsstand beide Großbrücken zeitgleich erneuert.

Chronologie

2025

Entwurfsplanung, Abstimmung im Rahmen des Genehmigungsverfahren

2024

Planungsbeginn Vorentwurf Leistungsphase  1-2 (Bauwerksplanung, Umweltplanung)

2023

Vergabe der Planungsleistungen (Bauwerksplanung, Straßenplanung, Umweltplanung)

2022Grundlagenermittlung
2021Verkehrliche Kompensationsmaßnahme → Anordnung LKW-Abstandsregelung
2020Nachrechnung der Bauwerke nach Nachrechnungsrichtlinie und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

 

Pressemitteilungen

TitelDatumDateitypGröße
Baugrunderkundungen von Mittwoch 14. bis Freitag, 23. Dezember 2022 12.12.2022 pdf 272 KB