B 32 Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen

IN PLANUNG

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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 44

 

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand im September 2023 die erste öffentliche Auslage der Planunterlagen in der Stadt Wangen i.A. nebst Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit statt. Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurden die Planunterlagen überarbeitet und angepasst.
Die zusätzlichen und geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit von Montag, den 14.10.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 13.11.2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Website der Planfeststellungsbehörde zur allgemeinen Einsicht aus.

Ergänzend dazu sind die Planunterlagen bei der Stadt Wangen i.A. hinterlegt und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Einwendungen sind bis zum 27.11.2024 möglich.

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  440 m
Kosten  ca. 13 Mio. € (Stand 12/2017)
Verkehrsprognose für das Jahr 2040  21.800 Kfz/24h

     

    Verkehrliche Situation rund um den Bahnübergang

    Das Projekt

    Beschreibung

    Die Planung umfasst die Beseitigung des Bahnüberganges in der Großen Kreisstadt Wangen im Zuge der Bundesstraße 32 (B 32). Der Bahnübergang liegt zwischen den Einmündungen Praßbergstraße und Fronwiesenstraße in die Ravensburger Straße. Zur Umsetzung sind folgende einzelnen Maßnahmen erforderlich:

    • Tieferlegung der B 32, Ravensburger Straße/Buchweg, etwa ab der Einmündung des Hans-Schnitzer-Wegs bis ca. 50 m vor der Einmündung der Gegenbaurstraße
    • Absenkung des Anschlusses Zeppelinstraße
    • Überführung der Praßbergstraße (Kreisstraße 8007) über die tiefer gelegte B 32 (Brückenbauwerk „BW 1“)
    • Bahnparallele Weiterführung der verlängerten Praßbergstraße auf einer Länge von ca. 170 m
    • Anbindung der verlängerten Praßbergstraße an die Zeppelinstraße durch eine neue Einmündung
    • Überführung der Bahnstrecke München–Lindau über die tiefer gelegte B 32 (Brückenbauwerk „BW 2“)
    • Überführung der im Zuge des Bebauungsplans „Ravensburger Vorstadt“ verlegten Bahnhofstraße über die tiefer gelegte B 32 zur Anbindung der Fronwiesen (Kleingartenanlagen/Freizeitgebiet „Buch“) (Brückenbauwerk „BW 3“)
    • Ausführung des Brückenbauwerks „BW 3“ in einer Breite von 40 m auf Basis der städtebaulichen Konzeption der Stadt Wangen
    • Anpassung der Fuß- und Radwegführung an die Planung
    • Höhenmäßige Anpassung der Praßbergstraße (K 8007), der Zeppelinstraße, des Hans-Schnitzer-Wegs, des Hinderofenwegs und der Fronwiesen an die Planung

    Im Zuge der Realisierung der Maßnahme ist eine bauzeitliche Verkehrsführung für die B 32 vorgesehen. Diese führt über die neu zu bauende Verlängerung der Praßbergstraße und quert die Bahntrasse über einen ebenfalls nur für die Bauzeit zu errichtenden Bahnübergang.

    Die Bauzeit zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme beträgt etwa vier Jahre.

     

    Ziele der Maßnahme

    Verbesserung der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Wangen und Vermeidung eines „Verkehrskollapses“ auf der B 32 auch infolge der Elektrifizierung der Allgäubahn München – Lindau (ABS 48) und der damit verbundenen Takterhöhung sowie den längeren Schrankenschließzeiten.

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    11. Oktober 2023: Bürgersprechstunden im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen

    Pressemitteilung

    11.10.2021: Informationsveranstaltung in der Stadthalle in Wangen

    Das Planungsteam der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums hat die interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen informiert. Alle wichtigen Informationen zum Endzustand, zur Bauzeit, zu den Auswirkungen und zum Verfahren wurden erläutert. Die anschließende Möglichkeit, Fragen zu stellen und vom Planungsteam oder direkt von den Gutachtern beantwortet zu bekommen, wurde rege genutzt. In persönlichen Gesprächen nach Veranstaltungsende konnten weitere vereinzelte Fragen geklärt werden.

    Die Veranstaltung wurde in Ergänzung zum Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren können nur unter Beachtung der einschlägigen Einwendungsfrist gegenüber der Planfeststellungsbehörde rechtswahrend vorgebracht werden. Die Einwendungsfrist wird von der Planfeststellungsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht.

    Hier finden Sie die Präsentationen der Veranstaltung zum Download:

    Endzustand: Straßenplanung, Bauwerke, Verkehrsprognose (pdf, 3 MB)

    Bauzeit: Verkehr während der Bauzeit, Bauphasen (pdf, 3 MB)

    Auswirkungen und Baurechtsverfahren: Altlasten, Grundwasser, Lärm, Planfeststellungsverfahren (pdf, 2 MB)

    Auf einen Klick

    Pläne

    TitelDateitypGröße
    Lageplan pdf 5 MB
    Höhenplan pdf 477 KB
    Bauzeitliche Verkehrsführung pdf 3 MB