B 463 Ortsumgehung Lautlingen
IN PLANUNG
Rund um das Projekt
Beschreibung
Die Trasse (Variante 1G1) liegt südlich von Lautlingen und wird über drei Anschlüsse mit dem nachgeordneten Straßennetz verknüpft. Sie beinhaltet zwei 3-streifige Abschnitte im Bereich der Steigungen und berücksichtigt das geplante Gewerbegebiet „Hirnau“ der Stadt Albstadt. Durch die ausgewogene Anordnung von Zusatzfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen – richtungsabhängige Überholvorgänge – ist ein gesichertes Überholen zur Entflechtung der langsameren und schnelleren Fahrzeuge gewährleistet. Dadurch wird die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität der B 463 in diesem Planungsabschnitt erhöht.
Die Umfahrung beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo auch die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Eisenbahnlinie Balingen-Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Sie verläuft dann in östlicher Richtung. Zwischen dem Höhenrücken „Bühl“ und dem Meßstetter Tal wird die Kreisstraße 7151 über eine Verbindungsrampe angeschlossen, wodurch die Ortsdurchfahrt zusätzlich entlastet wird. Das Meßstetter Tal wird auf einem 330 m langen Viadukt gequert. Die Kreisstraße 7152 wird über die Bahn hinweg, bis zur neuen Umgehung verlängert und mit einem Anschluss im Bereich des von der Stadt Albstadt geplanten Gewerbegebiets „Hirnau" verknüpft. Auf Höhe der Wasserscheide östlich von Lautlingen erreicht die neue Straße wieder die bestehende B 463.
Ziele der Maßnahme
Die B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie verbindet den Raum Balingen (BAB 81, B 27) über Sigmaringen (B 32) mit der Region Oberschwaben/Bodensee. Die Ortsdurchfahrt Albstadt-Lautlingen ist mit bis zu 24.000 Kfz/24h und einem Schwerverkehrsanteil von rund 10 % (Stand 2015) belastet. Das Verkehrsaufkommen auf der B 463 besteht zu einem großen Teil aus Durchgangsverkehr.
Das Ziel der Ortsumgehung ist, die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr zu entlasten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Ortsmitte und der übrigen ortsbezogenen Verkehre erhöht werden. Ebenfalls soll die Trennwirkung der Ortsdurchfahrt und die mit dem Kfz-Verkehr einhergehenden Luftschadstoff- und Lärmimmissionen in Lautlingen reduziert werden. Auf diese Weise soll die Aufenthalts- und Wohnqualität im Ort, insbesondere in der Ortsmitte, verbessert und damit Möglichkeiten für die städtebauliche Gestaltung geschaffen werden.
Darüber hinaus soll für den überörtlichen Verkehr mit der Umfahrung ein zügiger, stetiger und sichererer Verkehrsablauf auf der B 463 neu ermöglicht werden.
Details
Brückenbauwerke
Gewässerquerungen, z.B. am Lauterbach, Stettbach, Meßstetter Talbach (Viadukt 330 m lang), Wirtschaftswegüber- und -unterführungen, Über- und Unterführung der Bahnlinie.
Lärmschutzmaßnahmen
Entlang der Trasse sind im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete „Unter der Burg“ und „Stettiner Ring“ B 463 Lautlingen Lärmschutzwände vorgesehen.
Kompensationsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Maßnahmen
Zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden umfangreiche Maßnahmen z. B. Wiedervernetzung, Nutzungsextensivierung, Waldaufforstung, landschaftlichen Einbindung und Artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen befinden sich unter anderem entlang von Fließgewässern (u.a. Lauterbach, Bruckbach, Stettbach, Meßstetter Talbach) und entlang der Trasse u. a in den Gewannen „Reuten“, „Bühl“, „Galgenbühl“, sowie am Kornberg bei Pfeffingen und in Stetten a. k. Markt.
Pressemitteilungen
Titel | Datum | Dateityp | Größe |
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Stadt Albstadt und Regierungspräsidium Tübingen tauschen sich zum weiteren Vorgehen aus | 18.07.2024 | 154 KB | |
Ortsumgehung Albstadt-Lautlingen im Zuge der B 463 Stand des Planfeststellungsverfahrens | 06.12.2023 | 152 KB | |
Auslage der Planunterlagen und der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit | 17.06.2021 | 287 KB | |
Straßenbauverwaltung stellt Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens | 21.02.2021 | 347 KB | |
Einsichtnahme in Vorentwurf von Mittwoch, 12. Februar 2020 bis Freitag, 21. Februar 2020 möglich | 10.02.2020 | 163 KB | |
Antwort auf eine Anzeige der Bürgerinitiative „Engagierte Lautlinger Bürger“ (ELB) im Zollern-Alb-Kurier vom 25.01.2020 | 31.01.2020 | 165 KB | |
Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann erst im nächsten Jahr erfolgen | 19.12.2019 | 162 KB | |
Weitere Planungsschritte zwischen dem Regierungspräsidium Tübingen und der Stadt Albstadt abgestimmt | 28.11.2018 | 162 KB |
Informieren Sie sich
Öffentlichkeitsbeteiligung
September 2016: Bürgerinformationsveranstaltung zum Stand der Planung
Das Regierungspräsidium Tübingen bereitet sich aktuell darauf vor, mit der Vorzugstrasse 1G1 in die Planfeststellung zu gehen. Um den Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Planungsstand darzulegen, lud das Planungsteam am 16.09.2016 zu einer Informationsveranstaltung ein.
Die Einladung wurde von über 350 interessierten Bürgerinnen und Bürgern angenommen. In der voll besetzten Festhalle in Albstadt-Lautlingen erläuterte das Planungsteam ausführlich die wichtigsten Aspekte der Planung. Ausgangspunkte der drei Fachvorträge waren folgende Themen:
Bisherige Planungsgeschichte und Variantenentscheidung für die Vorzugstraße 1G1 (pdf, 1.5 MB)
Technische Details zur Straßenplanung der Vorzugstraße 1G1 (pdf, 4.5 MB)
Umweltplanung: Stand der Untersuchungen zu Flora und Fauna sowie geplante Kompensationsmaßnahmen (pdf, 1.4 MB)
Im Anschluss an die Vorträge hatten die Bürger im Plenum die Gelegenheit, Fragen an das Planungsteam zu richten, was auch rege in Anspruch genommen wurde. Die Referenten des RP Tübingens stellten sich den Fragen und beantworteten sie. Moderiert wurde der Dialog von einem externen Moderator.
Bürger, die ihre Fragen nicht in der großen Runde stellen konnten, hatten im Anschluss die Möglichkeit mit den Mitarbeitern des RP Tübingens an drei Themeninseln in den persönlichen Austausch zu treten. In diesem Rahmen konnten sie vertiefende Fragen stellen sowie Anregungen und Hinweise an das Planungsteam weitergeben.
Im Foyer der Festhalle bot das Regierungspräsidium den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre persönliche Haltung gegenüber der Vorzugstrasse zu äußern. Außerdem wurden Fragen, Sorgen und positive Erwartungen im Hinblick auf die verfolgte Planung gesammelt. Die schriftlichen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger wurden an Stellwände geklebt.
Darüber hinaus können Sie hier eine Bilddokumentation (pdf, 1.8 MB) mit einer Auswahl von Fotos von der Veranstaltung ansehen.
Chronologie
01.10.2021 | Ende der Äußerungsfrist |
21.06.2021–20.07.2021 | Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden |
22.02.2021 | Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens |
2020/2021 | Abstimmungen mit den zuständigen Ministerien (VM und BMVI) |
Ab 2016 bis heute | Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen Hierbei erfolgt neben der Aktualisierung der Gutachten (Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe etc.) auch die Anpassung und Optimierung der Straßenplanung gemäß den aktuellen Richtlinien und Vorgaben. Außerdem werden auch die Umweltbeiträge aktualisiert und die Grunderwerbsunterlagen erstellt. |
2016 | Bürgerinformationsveranstaltung |
2016 | Abstimmung der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange |
2016 | Erneute Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans des Bundes. |
2014/2015 | Sichtvermerk und haushaltsrechtliche Genehmigung durch Bundes- bzw. Landesverkehrsministerium; endgültiger Gesehenvermerk 2015 |
2011 | Vorlage der Entwurfsplanung beim Landes-Verkehrsministerium |
2010 | Vorstellung der Planung im Gemeinderat Albstadt und Ortsbeirat Lautlingen |
2006 - 2011 | Entwurfsplanung Erneute Prüfung der Vorzugsvariante 1G1 aufgrund aktueller rechtlicher und fachlicher Vorschriften durch das Regierungspräsidium Tübingen. Danach bestätigte sich die Wahl der Vorzugsvariante. |
2004 | Maßnahme im „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2003 |
1998/1999 | Zustimmung der Verkehrsministerien des Bundes und Landes zur Variante 1G1 |
1996 | Bürgerinformationsveranstaltung |
1996 | Gemeinderatsbeschluss für die 1G1 (mit Modifizierungen) |
1993/1994 | Trassenabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und der Stadt Albstadt |
1993 | Maßnahme im „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 1993 |
1992 | Bürgerinformationsveranstaltung |
1990 - 1998 | Linienfindungsprozess für die Ortsumgehung Albstadt Lautlingen Im Rahmen der Linienfindung wurden durch das Regierungspräsidium Tübingen mehrere Umfahrungen im Norden und Süden von Lautlingen teilweise mit/ohne Tunnelabschnitte sowie innerörtliche Lösungen (bahnparallele und Tunnel-Varianten) untersucht. Unter Abwägung unterschiedlicher Belange (u.a. verkehrliche Wirksamkeit, Entlastungswirkung, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Stadtplanung) sowie nach Zustimmung der Träger öffentlicher Belange wurde die südliche Umfahrung 1G für die weitere Planung festgelegt und als Variante 1G1 planerisch konkretisiert. Die Variante 1G1 weist die höchste verkehrliche Leistungsfähigkeit und Entlastung entlang der Ortsdurchfahrt auf. Die Gefährdung der Anwohner aufgrund der Lärm- und Schadstoffbelastungen wird dadurch deutlich reduziert. Des Weiteren sind im Vergleich zu den Tunnelvarianten die Baukosten geringer. Sie berücksichtigt zudem die Gewerbegebietsentwicklung der Stadt Albstadt und die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns. Die genannten Punkte begründen die Präferenz der Variante 1G1 unter Berücksichtigung der damit verbundenen Betroffenheit von Natur und Landschaft. |
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