B 463 Ortsumgehung Lautlingen

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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

 

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  Ortsumgehung ca. 4,4 km
Kosten  ca. 85,7 Mio. Euro (Kostenfortschreibung 2019)
Verkehrsaufkommen  in DTVw
– Bis zu rd. 24.000 Kfz/24h in der Ortsdurchfahrt von Lautlingen (Stand 2015)
– Prognose-Nullfall (2030) ohne Ortsumgehung Lautlingen: bis zu rd. 24.900 Kfz/24h auf der Ortsdurchfahrt
– Planfall (2030) mit südlicher Umfahrung Lautlingen: rd. 19.500 Kfz/24h auf der Ortsumgehung
Knotenpunktanschlüsse  3
– Anschluss West - B 463 alt
– Anschluss Süd - K 7151
– Anschluss Hirnau - K 7152/B 463 alt (östlich von Lautlingen)
Zusatzfahrstreifen Insgesamt zwei 3-streifige Abschnitte im Bereich der Steigungsstrecken (einer je Richtung)
– Fahrtrichtung Sigmaringen: Länge ca. 835 m
– Fahrtrichtung Balingen: Länge ca. 1.040 m

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.

Am 22.02.2021 wurde der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen fand vom 21.06.2021 bis 20.07.2021 in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden statt. Schriftliche Einwendungen konnten bis einschließlich 01.10.2021 bei der Planfeststellungsbehörde eingebracht werden.

Derzeit werden die zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und bearbeitet. Insbesondere die eingereichten Alternativvarianten sind detailliert zu prüfen und die Variantenauswahl ist vertieft neu zu bewerten. Für die Variantenprüfung ist es auch notwendig, Fachgutachten wie zum Beispiel die Verkehrsuntersuchung zu aktualisieren.

Rund um das Projekt

Beschreibung

Die Trasse (Variante 1G1) liegt südlich von Lautlingen und wird über drei Anschlüsse mit dem nachgeordneten Straßennetz verknüpft. Sie beinhaltet zwei 3-streifige Abschnitte im Bereich der Steigungen und berücksichtigt das geplante Gewerbegebiet „Hirnau“ der Stadt Albstadt. Durch die ausgewogene Anordnung von Zusatzfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen – richtungsabhängige Überholvorgänge – ist ein gesichertes Überholen zur Entflechtung der langsameren und schnelleren Fahrzeuge gewährleistet. Dadurch wird die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität der B 463 in diesem Planungsabschnitt erhöht.

Die Umfahrung beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo auch die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Eisenbahnlinie Balingen-Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Sie verläuft dann in östlicher Richtung. Zwischen dem Höhenrücken „Bühl“ und dem Meßstetter Tal wird die Kreisstraße 7151 über eine Verbindungsrampe angeschlossen, wodurch die Ortsdurchfahrt zusätzlich entlastet wird. Das Meßstetter Tal wird auf einem 330 m langen Viadukt gequert. Die Kreisstraße 7152 wird über die Bahn hinweg, bis zur neuen Umgehung verlängert und mit einem Anschluss im Bereich des von der Stadt Albstadt geplanten Gewerbegebiets „Hirnau" verknüpft. Auf Höhe der Wasserscheide östlich von Lautlingen erreicht die neue Straße wieder die bestehende B 463.

Ziele der Maßnahme

Die B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie verbindet den Raum Balingen (BAB 81, B 27) über Sigmaringen (B 32) mit der Region Oberschwaben/Bodensee. Die Ortsdurchfahrt Albstadt-Lautlingen ist mit bis zu 24.000 Kfz/24h und einem Schwerverkehrsanteil von rund 10 % (Stand 2015) belastet. Das Verkehrsaufkommen auf der B 463 besteht zu einem großen Teil aus Durchgangsverkehr.

Das Ziel der Ortsumgehung ist, die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr zu entlasten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Ortsmitte und der übrigen ortsbezogenen Verkehre erhöht werden. Ebenfalls soll die Trennwirkung der Ortsdurchfahrt und die mit dem Kfz-Verkehr einhergehenden Luftschadstoff- und Lärmimmissionen in Lautlingen reduziert werden. Auf diese Weise soll die Aufenthalts- und Wohnqualität im Ort, insbesondere in der Ortsmitte, verbessert und damit Möglichkeiten für die städtebauliche Gestaltung geschaffen werden.

Darüber hinaus soll für den überörtlichen Verkehr mit der Umfahrung ein zügiger, stetiger und sichererer Verkehrsablauf auf der B 463 neu ermöglicht werden.

Details

Brückenbauwerke

Gewässerquerungen, z.B. am Lauterbach, Stettbach, Meßstetter Talbach (Viadukt 330 m lang), Wirtschaftswegüber- und -unterführungen, Über- und Unterführung der Bahnlinie.

Lärmschutzmaßnahmen

Entlang der Trasse sind im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete „Unter der Burg“ und „Stettiner Ring“ B 463 Lautlingen Lärmschutzwände vorgesehen.

Kompensationsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Maßnahmen

Zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden umfangreiche Maßnahmen z. B. Wiedervernetzung, Nutzungsextensivierung, Waldaufforstung, landschaftlichen Einbindung und Artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen befinden sich unter anderem entlang von Fließgewässern (u.a. Lauterbach, Bruckbach, Stettbach, Meßstetter Talbach) und entlang der Trasse u. a in den Gewannen „Reuten“, „Bühl“, „Galgenbühl“, sowie am Kornberg bei Pfeffingen und in Stetten a. k. Markt.

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Öffentlichkeitsbeteiligung

September 2016: Bürgerinformationsveranstaltung zum Stand der Planung

Das Regierungspräsidium Tübingen bereitet sich aktuell darauf vor, mit der Vorzugstrasse 1G1 in die Planfeststellung zu gehen. Um den Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Planungsstand darzulegen, lud das Planungsteam am 16.09.2016 zu einer Informationsveranstaltung ein.

Die Einladung wurde von über 350 interessierten Bürgerinnen und Bürgern angenommen. In der voll besetzten Festhalle in Albstadt-Lautlingen erläuterte das Planungsteam ausführlich die wichtigsten Aspekte der Planung. Ausgangspunkte der drei Fachvorträge waren folgende Themen:

Bisherige Planungsgeschichte und Variantenentscheidung für die Vorzugstraße 1G1 (pdf, 1.5 MB)
Technische Details zur Straßenplanung der Vorzugstraße 1G1 (pdf, 4.5 MB)
Umweltplanung: Stand der Untersuchungen zu Flora und Fauna sowie geplante Kompensationsmaßnahmen (pdf, 1.4 MB)

Im Anschluss an die Vorträge hatten die Bürger im Plenum die Gelegenheit, Fragen an das Planungsteam zu richten, was auch rege in Anspruch genommen wurde. Die Referenten des RP Tübingens stellten sich den Fragen und beantworteten sie. Moderiert wurde der Dialog von einem externen Moderator.

Bürger, die ihre Fragen nicht in der großen Runde stellen konnten, hatten im Anschluss die Möglichkeit mit den Mitarbeitern des RP Tübingens an drei Themeninseln in den persönlichen Austausch zu treten. In diesem Rahmen konnten sie vertiefende Fragen stellen sowie Anregungen und Hinweise an das Planungsteam weitergeben.

Im Foyer der Festhalle bot das Regierungspräsidium den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre persönliche Haltung gegenüber der Vorzugstrasse zu äußern. Außerdem wurden Fragen, Sorgen und positive Erwartungen im Hinblick auf die verfolgte Planung gesammelt. Die schriftlichen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger wurden an Stellwände geklebt.

Darüber hinaus können Sie hier eine Bilddokumentation (pdf, 1.8 MB) mit einer Auswahl von Fotos von der Veranstaltung ansehen.

Chronologie

01.10.2021Ende der Äußerungsfrist
21.06.2021–20.07.2021Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden
22.02.2021

 Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

2020/2021

  Abstimmungen mit den zuständigen Ministerien (VM und BMVI)

Ab 2016 bis heute 

Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen

Hierbei erfolgt neben der Aktualisierung der Gutachten (Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe etc.) auch die Anpassung und Optimierung der Straßenplanung gemäß den aktuellen Richtlinien und Vorgaben. Außerdem werden auch die Umweltbeiträge aktualisiert und die Grunderwerbsunterlagen erstellt.

2016Bürgerinformationsveranstaltung

2016

Abstimmung der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange

2016

Erneute Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans des Bundes.

2014/2015

Sichtvermerk und haushaltsrechtliche Genehmigung durch Bundes- bzw. Landesverkehrsministerium; endgültiger Gesehenvermerk 2015

2011

Vorlage der Entwurfsplanung beim Landes-Verkehrsministerium

2010

Vorstellung der Planung im Gemeinderat Albstadt und Ortsbeirat Lautlingen

2006 - 2011

Entwurfsplanung

Erneute Prüfung der Vorzugsvariante 1G1 aufgrund aktueller rechtlicher und fachlicher Vorschriften durch das Regierungspräsidium Tübingen. Danach bestätigte sich die Wahl der Vorzugsvariante.

2004

Maßnahme im „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2003

1998/1999

Zustimmung der Verkehrsministerien des Bundes und Landes zur Variante 1G1

1996

Bürgerinformationsveranstaltung

1996

Gemeinderatsbeschluss für die 1G1 (mit Modifizierungen)

1993/1994

Trassenabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und der Stadt Albstadt

1993

Maßnahme im „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 1993

1992

Bürgerinformationsveranstaltung

1990 - 1998

Linienfindungsprozess für die Ortsumgehung Albstadt Lautlingen

Im Rahmen der Linienfindung wurden durch das Regierungspräsidium Tübingen mehrere Umfahrungen im Norden und Süden von Lautlingen teilweise mit/ohne Tunnelabschnitte sowie innerörtliche Lösungen (bahnparallele und Tunnel-Varianten) untersucht.

Unter Abwägung unterschiedlicher Belange (u.a. verkehrliche Wirksamkeit, Entlastungswirkung, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Stadtplanung) sowie nach Zustimmung der Träger öffentlicher Belange wurde die südliche Umfahrung 1G für die weitere Planung festgelegt und als Variante 1G1 planerisch konkretisiert. Die Variante 1G1 weist die höchste verkehrliche Leistungsfähigkeit und Entlastung entlang der Ortsdurchfahrt auf. Die Gefährdung der Anwohner aufgrund der Lärm- und Schadstoffbelastungen wird dadurch deutlich reduziert. Des Weiteren sind im Vergleich zu den Tunnelvarianten die Baukosten geringer. Sie berücksichtigt zudem die Gewerbegebietsentwicklung der Stadt Albstadt und die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns. Die genannten Punkte begründen die Präferenz der Variante 1G1 unter Berücksichtigung der damit verbundenen Betroffenheit von Natur und Landschaft.