B 464 Ortsumgehung Reutlingen

Kontakt

Planungsteam B 464

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

E-Mail:b464team@rpt.bwl.de

Aktueller Stand

Die Gutachten zu den faunistischen Erfassungen sowie zu den Verkehrserhebungen sind abgeschlossen. Das Verkehrsgutachten zeigt im Wesentlichen, dass das Verlagerungspotential von großräumigem Verkehr auf die Ortsumgehung und auch die Entlastung der Innenstadt verhältnismäßig gering sind.

Ein zügiger Fortschritt der Planung ist angesichts der spezifischen örtlichen Themen im Bereich des Verkehrs, der Umwelt und des Städtebaus, nicht zu erwarten. Aus diesen Gründen erfolgen absehbar keine weiteren Planungsschritte.


 

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  2,50 km
Kosten  46,9 Mio. Euro (Stand 2014)

Rund um das Projekt

Ausgangslage

Die Ortsumgehung Reutlingen im Zuge der B 464 befindet sich zwischen dem Knoten B 28/B 312 (Nordportal Scheibengipfeltunnel) und dem Knoten B 464/L 378 (Rommelsbacher Straße).

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan 2016 des Bundes im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen.

Informieren Sie sich

Chronologie

AktuellDie Planung ruht.
Oktober 2023Fertigstellung Verkehrsgutachten
August 2023

Fertigstellung Kartierberichte der faunistischen Untersuchungen

2020/2021

Faunistische Erfassungen
In den Jahren 2020/2021 fanden im Untersuchungsgebiet Erhebungen unterschiedlicher projektspezifisch relevanter Arten/Artengruppen statt. Informationen zur Erfassungsmethodik und den jeweiligen Untersuchungsräumen sind den Unterlagen des Scoping-Termins zu entnehmen.

05.03.2020

Durchführung von großräumigen Verkehrserhebungen im Untersuchungsgebiet.

12.12.2019

Scoping-Termin im Regierungspräsidium Tübingen

22.10.2019

Öffentliche Informationsveranstaltung in der Wittumhalle in Rommelsbach

Seit Ende 2018

Vorbereitung der großräumigen Verkehrsuntersuchung sowie der faunistischen Planungsraumanalyse

16.10.2018

Regierungspräsidium Tübingen hat mit der Planung begonnen.

20. März 2018

Landesweite Priorisierung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Das Vorhaben ist im zweistufigen Umsetzungskonzept in der 2. Stufe, Gruppe 1 des „Maßnahmentyps Ortsumfahrung“ enthalten. Das bedeutet, mit der Planung ist bis 2025 zu beginnen.

2016

Aufnahme der Ortsumgehung Reutlingen in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans 2016.

2004

Bedarfsplan 2004: Einstufung im Weiteren Bedarf