Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb
Fortschreibung der Allgemeinverfügung
Am 12.02.2015 hat das Regierungspräsidium Tübingen die überarbeitete Allgemeinverfügung über die Nutzung der Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets erlassen. Zwei kaum frequentierte Wege sind entfallen („Langenteichweg“ in der Kernzone Föhrenberg, Weg zum Baldenlauhfels in der Kernzone Jörgenbühl), eine zusätzliche Wegeverbindung wurde in der Kernzone Schlosshau freigegeben („Tälesweg“).
Neben den Kategorien „Befestigter Weg“ und „Fußweg“ werden einige der freigegebenen Fußwege einer neuen Kategorie „Fußpfade“ zugeordnet. „Pfade“ sind dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Minimum an Unterhaltung stattfindet und mit Erschwernissen und Naturgefahren zu rechnen ist (z. B. Hindernisse durch umgestürzte Bäume, Geröll, Rutschungen). Die Begehung erfordert Trittsicherheit und gutes Schuhwerk.