Referat 58 Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Referatsleitung
Achim Nagel
Leitender Regierungsdirektor
07381 932938-0
achim.nagel@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Tobias Brammer
Diplom-Forstwirt
07381 932938-0
tobias.brammer@rpt.bwl.de
Blühende Streuobstwiesen, von Wanderschäfern gepflegte Wacholderheiden, sattgrüne Buchenwälder und sogar Weinberge prägen die Schwäbische Alb und das Albvorland. Eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft, die weltweit einmalig ist und die es für zukünftige Generationen zu bewahren gilt. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg im Jahre 2008 eine 85.000 ha große Fläche, fast so groß wie Berlin, zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausgewiesen, welches 2009 von der UNESCO anerkannt wurde.
Biosphärengebiete sind Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung. Kurz gesagt ist darunter das gleichberechtigte Miteinander von Mensch und Natur zu verstehen. In Biosphärengebieten werden gemeinsam mit den Bewohnern Ideen erprobt, wie die Kulturlandschaft beispielhaft erhalten und die Menschen gleichzeitig ihr Auskommen haben können.
Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb finden Sie auf der
Internetseite: www.biosphaerengebiet-alb.de
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart, der Landkreise Alb-Donau, Esslingen und Reutlingen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat in Abstimmung mit den Beteiligten für die Kernzonen eine Wegekonzeption erarbeitet. Die Ausweisung der in den Kernzonen zugelassenen Wegen erfolgte durch die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07.06.2010, bekanntgemacht im Staatsanzeiger vom 11.06.2010.
Die Allgemeinverfügung, die Fortschreibung sowie die Karten mit den Wegen in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb finden Sie hier.
Die Regelung erstreckt sich nicht auf die Wege auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Die Freigabe von Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgt abschließend durch gemeinsame Verfügung des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen. Die aktuelle Fassung dieser Regelung finden Sie hier.
Unter Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen wurde die bisherige Allgemeinverfügung zur Ausübung der Jagd in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb am 19.03.2020 (bekannt gemacht im Staatsanzeiger vom 27.03.2020) überarbeitet. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse eines mehrjährigen Forschungsprojekts der Wildforschungsstelle Aulendorf zur Auswirkung von Jagdruhezonen bzw. Kernzonen auf das Schwarzwild. Die neue Allgemeinverfügung ist auf drei Jahre befristet und wird durch ein Monitoring begleitet.
Karten 2 bis 39 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung
Stand 15.01.2008
Weitere Informationen:
Anschrift:
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen
biosphaerengebiet@rpt.bwl.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Referats 58 - Biosphärengebiet Schwäbische Alb