Schriftzug Datenschutz

Europäische Datenschutzgrundverordnung für Schulen

DSGVO - die Europäische Datenschutzgrundverordnung für Schulen

Zum 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen zum Datenschutz ergeben sich einige Neuerungen:

  • Ein behördlicher Datenschutzbeauftragter ist zwingend (Art. 37) 
  • Verfahrensverzeichnis wird zum Verarbeitungsverzeichnis (Ergänzung um Papierakten) 
  • Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss ausdrücklich erteilt werden. 
  • Meldepflicht für Datenschutzpannen (Art. 33) 
  • Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35: Risikominimierung) 
  • Dokumentationspflichten (z. B. bei Datenübermittlung) 

Nähere Informationen zum Datenschutz an Schulen finden Sie unter:

Externer Link:Kultusportal

Externer Link:Landesdatenschutzbeauftragter

Externer Link:Vorlagen für Verfahrensverzeichnisse

Externer Link:Fortbildungen für Datenschutzbeauftragte