Zweiter Bildungsweg
Ansprechpartner
Allgemein bildende Gymnasien
Dr. Dennis Hannemann
07071 757-2165
dennis.hannemann@rpt.bwl.de
Das Abitur nachholen!
Der zweite Bildungsweg ermöglicht Jugendlichen, die kein Gymnasium besucht haben, oder auch Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen.
Allgemeine Informationen zum zweiten Bildungsweg
Um die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife nachzuholen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Schulfremdenprüfung (Allgemein bildende Gymnasien)
- Abendgymnasium (Allgemein bildende Gymnasien)
- Kolleg (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife) (Allgemein bildende Gymnasien)
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache (Allgemein bildende Gymnasien)
- Fachschule (Berufliche Schulen)
- Berufsoberschule (Berufliche Schulen)
- Berufskolleg (Berufliche Schulen)
Wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erwerben will, ohne Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums zu sein, kann die Abiturprüfung als außerordentliche Teilnehmerin oder außerordentlicher Teilnehmer (Schulfremder) ablegen.
Infoblatt für die Schulfremdenprüfung (pdf, 174 KB)
Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung (Abitur) ist bis zum 1. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr mit dem folgenden Formular an das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung - zu richten.
Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.
Allgemeine Informationen zum Abendgymnasium finden Sie hier.
Standorte der Abendgymnasien im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen:
Reutlingen Abendgymnasium
Ulm Abendgymnasium
Ravensburg Abendgymnasium am Kolping-Kolleg
Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht wird an den Kollegs tagsüber erteilt. Schülerinnen und Schüler dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.
Allgemeine Informationen zum Kolleg finden Sie hier.
Standort des Kollegs im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen:
Für Inhaberinnen und Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife gibt es die Möglichkeit durch eine zusätzliche Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Informationen für die Ergänzungsprüfung zweite Fremdsprache (pdf, 13 KB)
Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. November für die Prüfung im darauf folgenden Jahr mit dem folgenden Formular an das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung - zu richten.
Zulassung zur Ergänzungsprüfung Abitur - Antrag (pdf, 106 KB)