Cadmium in Hartloten
Schwerpunktion im Jahr 2020
Im Rahmen der BLAC-Expertengruppe „Internetüberwachung“ führte Baden-Württemberg, wie bereits in den Vorjahren, auch im Jahr 2020 bundesweit die Internetüberwachung von cadmiumhaltigen Hartloten durch.
Gemäß Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII Eintrag 23 Absatz 8 der REACH-Verordnung darf Cadmium in Konzentrationen von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr in Hartloten weder verwendet noch in Verkehr gebracht werden.
Hierbei steht der Schutz des Anwenders vor gesundheitsschädlichen, cadmiumhaltigen Dämpfen, die während des Lötvorgangs entstehen, im Vordergrund.
Vorgehen und Methodik
Auch im Jahr 2020 wurde ganzjährig, in der Regel in wöchentlichen Abständen, im Internet nach Angeboten von cadmiumhaltigen Hartloten gesucht. Dabei lag das Augenmerk des baden-württembergischen Vollzugs hauptsächlich auf einer großen Onlineplattform.
Hinweise auf cadmiumhaltige Hartlote lieferten die Legierungsbezeichnung, die Artikelbezeichnungen sowie eingestellte Fotos der Ware. Wurden Angebote von cadmiumhaltigen Hartloten gefunden, wurde umgehend die betroffene Onlineplattform informiert. Diese veranlasste dann die Löschung des Angebots.
Um die Verkäufer identifizieren und kontaktieren zu können, wurden deren Namen und Adressen bei der betroffenen Onlineplattform angefordert. Sofern diese in anderen Bundesländern ansässig waren, wurden die örtlich zuständigen Behörden durch das Regierungspräsidium Tübingen informiert.
Über Rückmeldebögen informierten die jeweils zuständigen Behörden außerhalb Baden-Württembergs das Regierungspräsidium Tübingen über die getroffenen Maßnahmen.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Laufe des Jahres wurden 16 Angebote zu cadmiumhaltigen Hartloten von privaten Verkäufern auf einer großen Onlineplattform gefunden, die einen Cadmiumgehalt oberhalb des zulässigen Grenzwertes von 0,01 Gewichtsprozent aufwiesen.
Einige dieser Verdachtsfälle erreichten das Regierungspräsidium Tübingen auch in diesem Jahr wieder per E-Mail durch anonyme Hinweise.
Maßnahmen und Folgerungen
Fast alle betroffenen Anbieter waren außerhalb Baden-Württembergs wohnhaft. Diese wurden durch die jeweils örtlich zuständige Behörde über das Stoffverbot gemäß REACH-Verordnung aufgeklärt, die gegebenenfalls auch die fachgerechte Entsorgung der cadmiumhaltigen Hartlote veranlasste. Ein Anbieter aus Baden-Württemberg wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen aufgeklärt und bringt das Produkt nicht mehr in den Verkehr.
Die Ergebnisse werden darüber hinaus der bundesweit koordinierenden Stelle, der BLAC-Expertengruppe „Internetüberwachung“, zurückgemeldet.
In den letzten Jahren sank die Anzahl der Beanstandungen immer weiter. Gegenüber 2014 und 2015 (46 und 33 Mängel) gab es bereits in den Jahren 2016 und 2017 mit jeweils 14 bemängelten Produkten merklich weniger Beanstandungen. Mit sieben Beanstandungen 2018 und acht Beanstandungen 2019 wurden nur noch wenige cadmiumhaltige Angebote auf dem Markt gefunden. 2020 waren es mit 16 Angeboten wieder etwas mehr Beanstandungen. Gemessen an der gesamten Anzahl an verkauften Hartloten ist dies jedoch ein sehr geringer Anteil.
Aufgrund der hohen Bedeutung für den Verbraucherschutz und der wieder gestiegenen Beanstandungsquote wird die Jahresaktion in Absprache mit der BLAC-Expertengruppe auch im Jahr 2021 fortgeführt.