Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten
Durchschusshemmende Fahrzeuge
Fahrzeuge und deren Komponenten müssen Schutz gegen das Durchdringen von Geschossen bei vorgeschriebenen
Schusswinkeln, unter Zugrundelegung vorgegebener Widerstandsklassen sowie Munitions- und Waffenarten bieten.
Abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp können zusätzlich sprengwirkungshemmende Anforderungen gestellt sein.
Alle Komponenten, wie z. B. Verglasungen, Türen usw. müssen vor der Prüfung des kompletten Fahrzeuges, in Einzelprüfungen (Komponentenprüfungen), ihre durchschusshemmenden Eigenschaften unter Beweis
stellen.
Normen und Richtlinien nach denen geprüft wird sind z. B.:
Richtlinie VPAM-BRV
VPAM-PM