Wir sind Konformitätsbewertungsstelle für Hersteller
Bevor ein Hersteller ein neues Messgerät auf den Markt bringen darf, überprüfen und bescheinigen die Konformitätsbewertungsstellen (KBS), dass dieses Gerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Danach darf der Hersteller das CE-Zeichen auf seinem Produkt anbringen. Weil dieses Zeichen ein Gütezeichen ist, ist Neutralität und Kompetenz die Voraussetzung für eine Konformitätsbewertungsstelle.
Zuständig für die Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie nach EU-Richtlinien ist in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft. Das Eich- und Beschusswesen BW betreibt die Konformitätsbewertungsstelle mit der Kennnummer 0103. Diese ist für verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren sowohl nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) als auch nach den EU-Richtlinien 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) und 2014/32/ EU über Messgeräte (MID) anerkannt.
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen - EBBW
Konformitätsbewertungsstelle 0103
Ulmer Str. 227 B
D – 70327 Stuttgart
benanntestelle0103@rpt.bwl.de
Leitung:
Bernd Stefan
0711/4071-211
07071/757-96114
Unser PDF-Auftragsformular zur Konformitätsbewertung finden Sie auf folgender Seite im Abschnitt PDF-Formulare, bitte die Hinweise zum Download beachten:
Auftragsformular
Durch die Tätigkeit von Konformitätsbewertungsstellen wird eine einheitliche Vermarktung von Produkten gewährleistet.
In der EU verantworten die Hersteller von Messgeräten selbst, dass ihre Geräte die europaweit harmonisierten Vorgaben einhalten. Teilweise benötigen sie dazu ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), das von sogenannten Benannten Stellen (engl. notified body) anerkannt und überwacht wird. Das Eich- und Messwesen Baden-Württemberg ist als Konformitätsbewertungsstelle zugelassen, diese Aufgaben im In- und Ausland im Rahmen der EG-Richtlinien durchzuführen. Nach der Anerkennung des QMS kann der Hersteller seine Produkte ohne weitere Prüfungen durch eine nationale Eichbehörde in der gesamten EU vertreiben.
Weitere Informationen:
Umfang der Notifizierung nach Richtlinie 2014/31/EU (NAWI)
Umfang der Notifizierung nach Richtlinie 2014/32/EU (MID)
Verfahren und Stellen zum Inverkehrbringen von Messgeräten in Deutschland
Datenbank (NANDO) der EU Kommission (externer Link)