Metrologische Überwachungen
Die „metrologische Überwachung“, der Oberbegriff für behördliche Überwachungstätigkeiten, beschreibt zwei wichtige Standbeine der Tätigkeiten im Mess- und Eichwesen: die Markt- und die Verwendungsüberwachung.
Die genauen Aktionen und Darstellungen zur Durchführung aktiver und reaktiver Markt- und Verwendungsüberwachungen sind im metrologischen Überwachungskonzept des Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg dargestellt. Basierend darauf wird ein jährlich wechselndes bundeseinheitliches Programm der Metrologischen Überwachung veröffentlicht in dem die einzelnen Überwachungsbereiche festgelegt werden. In diesem Programm werden die Ergebnisse vorangegangener Aktionen der einzelnen Bundesländer veröffentlicht.
Marktüberwachung
Um einen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen sicher zu stellen und die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes gewährleisten zu können, verpflichteten sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, staatliche Stellen zur Überwachung des Binnenmarktes (Marktüberwachungsbehörden) aufzubauen und mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Mess- und Eichgesetz in Baden-Württemberg. Unsere Aufgabe ist es wirksam zu verhindern, dass unzulässige Produkte (Produkte im Sinne des Eichgesetz §2 Nr. 10 sind Messgeräte, sonstige Messgeräte, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten) in den Verkehr gebracht werden - oder die bereits auf dem Markt erhältlich sind.
Verwendungsüberwachung
Während sich die Marktüberwachung mit neuen Produkten vor deren Markteinführung befasst, regelt die Verwendungsüberwachung das „richtige“ Verwenden von Messgeräten und -werten. So kontrollieren wir zum Beispiel, ob ein Messgerät für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und dieses ordnungsgemäß aufgestellt ist.