Elektrische Einzelraumheizgeräte
Laut der Review-Studie[1] aus dem Jahr 2018 zu Einzelraumheizgeräten wird der Bestand an lokalen Raumheizgeräten in Europa auf der Grundlage des Absatzes und der erwarteten Lebensdauer ermittelt. Für elektrische Einzelraumheizgeräte (EEHG) wird im Allgemeinen von einem stabilen Absatz (siehe Abbildung 1) und für gasförmig und flüssig betriebene Heizgeräte für die kommenden Jahre mit einem Rückgang gerechnet. Die umsatzstärkste Produktgruppe sind elektrische Einzelraumheizgeräte.
Aus diesem Anlass, und da die Produktgruppe der EEHG auch bis dato noch kein Gegenstand einer konzentrierten Überwachungsaktion war, wurde das Projekt begonnen. Der Bereich der Heizungstechnik nimmt einen beachtlichen Teil in den Regelungen des Ökodesigns (umweltgerechte Gestaltung von Produkten) und der Energieverbrauchskennzeichnung, im folgenden Labeling genannt, ein.
Die Anforderungen an Einzelraumheizgeräte sind in mehreren Verordnungen verankert. Die Verordnung (EU) 2015/1188 reguliert Einzelraumheizgeräte mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen sowie EEHG. Die Verordnung (EU) 2015/1185 regelt die Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Für EEHG gibt es keine Labeling-Anforderungen. Die Anforderungen an das Labeling der übrigen Einzelraumheizgeräte sind in Verordnung (EU) 2015/1186 geregelt.
Die Produktgruppe der EEHG umfasst ein weites Feld von Produkten. Hierunter fallen unter anderem elektrische Kaminöfen, Handtuch- und Badezimmerheizkörper, Strahlungsheizungen, Heizlüfter und Konvektoren.
Vorgehen und Methodik
Die technischen Anforderungen beziehen sich auf den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ηs, der mindestens zwischen 31-38,5% betragen muss. Die 31% gelten für Produkte mit sichtbar glühenden Heizelementen und der Grenzwert von 38,5% für elektrische Speicherheizungen. Harmonisierte Normen zur Messung und Berechnung der Werte liegen aktuell nicht vor[1].
Die formalen Anforderungen beziehen sich auf die Produktinformationen entsprechend der Tabelle 2 im Anhang II. In der Bedienungsanleitung (BA) für Installateure und Endnutzer sowie auf frei zugänglichen Websites von Herstellern müssen die Produktinformationen zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen für mobile EEHG auf der BA, der Verpackung und auf Webseiten folgender Hinweis angebracht werden:
„Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet.“
Die Jahresaktion bestand aus vier Teilaktionen, die sich aufbauend auf den jeweiligen Teilergebnissen ergänzten. Zuerst wurden im stationären Handel in Baden-Württemberg (vornehmlich in Baumärkten) mit dem Leistungsmessgerät Yokogawa zehn EEHG orientierend vermessen. Diese Produkte wurden weiter auf die formalen Anforderungen überprüft, indem vor Ort die BA sowie die Verpackung kontrolliert und im Nachgang die Hersteller um Zusendung der Konformitätserklärung gebeten und die Produktinformationen online kontrolliert wurden. Wäre eines der Produkte messtechnisch auffällig gewesen, hätte eine Nachprüfung im Labor der LUBW stattgefunden. Dies war bei der orientierenden Prüfung im Handel jedoch nicht der Fall.
Bei dieser Gelegenheit wurden als zweite Teilaktion vor Ort zusätzlich 42 Verpackungen auf den anzubringenden Hinweis kontrolliert. Im dritten Teil der Aktion wurden bei 21 Produkten von WA aus BW die Onlineanforderungen über das Internet formal überprüft. Im vierten Teil wurden weitere 14 EEHG entnommen: Sechs EEHG stammten aus Onlineshops mit Sitz in BW (Eigenmarken) und acht wurden direkt beim Hersteller aus BW angefordert. Diese 14 Produkte wurden wie in der ersten Teilaktion ebenfalls orientierend mit dem Yokogawa vermessen und formal überprüft (BA, Konformitätserklärung, Onlineanforderungen). Die Zahl der überprüften Onlineanforderungen erhöhte sich folglich auf 27.
[1]https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/ecodesign/solid-fuel-local-space-heater_en
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Kontrolle der 42 Verpackungen im Handel ergab keine Mängel. Von den 24 mit dem Yokogawa gemessenen EEHG waren nur zwei auffällig und wurden im Anschluss bei der LUBW nochmals vermessen. Dort bestätigte sich jeweils das Ergebnis der orientierenden Messung.
Die häufigsten Mängel bei den formalen Prüfungen waren:
- Konformitätserklärung (Verweis auf Verordnung fehlt)
- Produktinformationen in BA fehlen oder unvollständig, gleiches auch oder im Internet
- Der Hinweis „Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet.“ fehlt (BA, Verpackung, Internet)
Die Ergebnisse aller vier Teilaktionen sind in der Tabelle 1 zusammengefasst.
Die Überprüfung fand unter teilweiser Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung aus Bayern statt. Grund hierfür war eine detaillierte Konkurrenten-Beschwerde eines bayrischen WA vom November 2018. Da auch zwei WA aus BW genannt waren, wurden deren Produkte in den Prüfumfang aufgenommen. Die Mängel aus der Beschwerde konnten jedoch nicht bestätigt werden.
Tabelle 1: ÜBERSICHT DER PRÜFUNGEN
| Online | Handel | Entnahme vom Hersteller | Gesamt | ||||
| Anzahl | Mängel | Anzahl | Mängel | Anzahl | Mängel | Anzahl | Mängel |
formale Kontrolle | 27 | 5 | 52 | 7 | 8 | 7 | 87 | 19 |
technische Kontrolle | 6 | - | 10 | - | 8 | 2 | 24 | 2 |
Maßnahmen und Folgerungen
Es gab zwei Produkte desselben Herstellers, die technisch auffällig waren. Mit den Ergebnissen konfrontiert, überarbeitete der Hersteller in einem Fall sofort seine technische Dokumentation, erhöhte den Wert des Hilfsstromverbrauchs und passte den Korrekturfaktor α entsprechend an, was dann zu einem höheren Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad führte. Im zweiten Fall zweifelte er die Messung zunächst an und sandte dem RPT seine eigenen Prüfberichte zu. Die Nachprüfung dreier weiterer Produkte des gleichen Typs bestätigte jedoch die Messergebnisse der LUBW. Der WA wurde nochmals kontaktiert, erkannte daraufhin die Messung des RPT an und korrigierte auch die zweite technische Dokumentation.
Die festgestellten formalen Mängel wurden den jeweiligen WA schriftlich mitgeteilt. Die Korrektur dieser Mängel erfolgte durch freiwillige Maßnahmen der Hersteller. Aufgrund der Vielzahl der Anforderungen und der Komplexität der vorgelegten Unterlagen war ein enger Dialog mit mehrmaligen Korrekturschleifen mit den Herstellern notwendig.