LED-Lampen
Nach der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG hat die Kommission die Aufgabe, Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festzulegen, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkung und ein erhebliches Potential für eine Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit aufweisen. Haushaltslampen sind eine solche Produktgruppe, für die in den Verordnungen (EG) Nr. 244/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 spezifische Anforderungen zum Ökodesign festgelegt sind. Ferner sind in Verordnung (EU) 874/2012 Kennzeichnungsverpflichtungen an Hersteller und Händler definiert, die den Kunden vor dem Kauf informieren und sensibilisieren sollen.
Auf Grund ständiger technischer Verbesserungen, fallender Preise und gestiegener Energieeffizienzanforderungen sind LED-Lampen mittlerweile das marktführende Produktsegment. Besonderheiten der LED-Beleuchtung aus Sicht der Marktüberwachung sind die aufwändige Messtechnik und der schnelle Produktwechsel durch die Hersteller. Konsequenterweise sind LED-Lampen ständiger Bestandteil des Prüfkonzeptes des Regierungspräsidiums Tübingen (RPT).
Vorgehen und Methodik
Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden im Präsenz- und Onlinehandel Prüfmuster innerhalb von Baden-Württemberg entnommen. Um durch die gestiegene Produktqualität hohe Anzahlen von Laborprüfungen mit mangelfreiem Ergebnis zu vermeiden, wurden die Produkte aus dem Präsenzhandel mittels mobilem Prüfgerät vorselektiert. Erfahrungsgemäß ist etwa jede zehnte im Handel orientierend vermessene Lampe auffällig und wird zur weiteren Prüfung in ein Prüfinstitut gegeben. Hierzu werden in der Regel zunächst fünf Prüfmuster entnommen. Für eine gerichtsfeste Mangelfeststellung sind 20 Prüfmuster erforderlich. Durch die Prüfung einer geringeren Stückzahl werden erheblich Kosten gespart. Erfahrungsgemäß reicht bereits die geringere Stückzahl aus, um den Sachverhalt aufzuklären. Sofern nach erfolgter Fünfer-Messung weiterhin erforderlich, werden weitere 15 Prüfmuster entnommen und gemessen, um den Mangel rechtssicher feststellen zu können.
Bedingt durch die Pandemie musste die Anzahl der Außendienste stark reduziert werden, wodurch nicht im üblichen Umfang vorselektiert werden konnte.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Insgesamt wurden 30 Lampentypen getestet. Acht wurden im Onlinehandel, die restlichen 22 im Präsenzhandel entnommen. Alle Entnahmen wurden in Baden-Württemberg durchgeführt.
Auffälligkeiten wurden an drei Produkten festgestellt. Dabei handelte es sich in zwei Fällen um eine fehlerhafte Kennzeichnung und in einem Fall um eine mangelhafte Farbkonsistenz.
Zwei der mangelhaften Produkte kamen aus dem Onlinehandel, was einer Mängelquote von 25% entspricht. Die Mängelquote der Produkte aus dem Präsenzhandel mit vorselektierten Lampen liegt mit einer Beanstandung bei 20%. Die nicht vorselektierten Produkte waren beanstandungsfrei (Tabelle 1).
Tabelle 1: Übersicht der Jahresschwerpunktaktion (Quelle: RPT)
| Summe | Vorselektiert | Online | Präsenzhandel |
Entnommene Proben | 30 | 5 | 8 | 17 |
Mangelhafte Produkte | 3 | 1 | 2 | 0 |
Mängelquote | 10% | 20% | 25% | 0% |
Maßnahmen und Folgerungen
Im Falle der mangelhaften Farbkonsistenz handelte es sich um einen im europäischen Ausland ansässigen Händler, der nach Kontaktaufnahme des RPT freiwillig einen Rückruf durchführte. Im Falle der Kennzeichnungsmängel wurden durch die Hersteller ebenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen, so dass keine behördlichen Maßnahmen erforderlich wurden.
Die Mangelquoten der vorselektierten Produkte und der Onlineware zeigen, dass eine Weiterführung der Aktion sinnvoll ist und 2021 möglichst wieder Außendienste mit Vorselektionen durchzuführen sind.