Referat 113 Produktsicherheit Verbraucherprodukte, Medizinprodukte im Handel
Referatsleitung
Uwe Vorberg
Abteilungsdirektor
0721 926-7939
marktueberwachung@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Jan Widmann
07071 757-5450
marktueberwachung@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben
Verbraucherinnen und Verbraucher möchten sichere Produkte erwerben, von denen keine Gefahren für Ihre Gesundheit oder Ihr Leben ausgehen. Das Referat 113 ist zuständig für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, Medizinprodukten im Handel, Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen der landesweiten Marktüberwachung. Zur Anwendung kommen dabei das Produktsicherheits- sowie das Medizinproduktegesetz und ihre Verordnungen und das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Wirtschaftsakteure achten wir auch auf die Einhaltung formaler gesetzlicher Anforderungen.
Überwachung
- Überwachung von Herstellern und Händlern, die Verbraucherprodukte auf den Binnenmarkt der EU bereit stellen. Hierzu dürfen wir auch unentgeltlich Prüfmuster und Proben bei den Wirtschaftsakteuren entnehmen.
- Regulierung im Bedarfsfall durch Veranlassung von Produktänderungen, Verbote des Inverkehrbringens, Rückrufe oder Verbraucherwarnungen. Wir ahnden Ordnungswidrigkeiten und können hierzu Bußgelder verhängen.
Prüfung
- Prüfung der Produkte auf ihre Verkehrsfähigkeit, z. B. Vorhandensein der CE-Kennzeichnung, korrekte Herstellerangaben, Konformitätserklärungen und technische Dokumentation.
- Prüfung sicherheitstechnischer Anforderungen der Produkte, z. B. Gefahr durch Stromschlag bei elektrischen Geräten oder Verschlucken von Kleinteilen bei Spielzeugen. Soweit geboten, veranlassen wir auch technische Laborprüfungen.
- Sofern wir bei unseren Prüfungen Mängel entdecken, erheben wir bei den Wirtschaftakteuren die uns für Besichtigungen und Prüfungen entstandenen Kosten.
Verbraucherschutz
- Entgegennahme von Beschwerden und Informationen über Sicherheitsmängel an Verbraucherprodukten.
- Wir sind in das EU-Schnellinformationssystem RAPEX eingebunden und führen Marktkontrollen im Handel durch, um Produkte mit ernstem Risiko aus dem Verkehr zu ziehen.
- Wir nehmen von Wirtschaftsakteuren Meldungen nach § 6 Absatz 4 ProdSG bzw. Artikel 5 Absatz 3 der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie über in Verkehr gebrachte gefährliche Verbraucherprodukte entgegen.
Überwachung
- Überwachung und Information von Händlern, die Medizinprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt bereitstellen. Hierzu dürfen wir auch unentgeltlich Produkte bei den Wirtschaftsakteuren entnehmen.
- Im Bedarfsfall Veranlassung von Inverkehrbringungsverboten, Rückrufen oder Verbraucherwarnungen. Wir ahnden Ordnungswidrigkeiten und können hierzu Bußgelder verhängen.
Prüfung
- Prüfung der Produkte auf ihre Verkehrsfähigkeit, z. B. Vorhandensein der CE-Kennzeichnung, korrekte Herstellerangaben, Konformitätserklärungen und Dokumentation zum Beleg der grundlegenden Anforderungen.
- Prüfung sicherheitsrelevanter Anforderungen der Produkte, z. B. auf mechanische Stabilität und Unbedenklichkeit. Soweit geboten, veranlassen wir auch Laborprüfungen.
- Sofern wir bei unseren Prüfungen Mängel entdecken, erheben wir bei den Wirtschaftakteuren die uns für Besichtigungen und Prüfungen entstandenen Kosten.
Verbraucherschutz
- Entgegennahme von Beschwerden und Informationen über Sicherheitsmängel an Medizinprodukten.
- Über ein EU-Schnellinformationssystem erhalten wir Kenntnis über Medizinprodukte, die nicht dem europäischen Recht entsprechen. Gegebenenfalls führen wir daraufhin Marktkontrollen im Handel durch, um Produkte mit ernstem Risiko aus dem Verkehr zu ziehen
Seit 01.01.2015 ist das Referat 113 auch für die konforme Kennzeichnung und Verpackung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen zuständig.
Im Rahmen dieser Tätigkeit wird u. a. der Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände überprüft als auch entsprechende Maßnahmen bei mangelhaften Produkten ergriffen.