Leutkirch-Lanzenhofen, Beseitigung des Bahnübergangs in Lanzenhofen – Betroffene Gemeinde: große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu (Landkreis Ravensburg)
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von
Montag, 11. November 2024 bis einschließlich Dienstag, 10. Dezember 2024
im Stadtbauamt der großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, Ebene 1 Zimmer 15, Spitalgasse 1, 88299 Leutkirch im Allgäu
während der Dienstzeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsicht aus.
Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Dienstag, 21. Januar 2025 bei der großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, Spitalgasse 1, 88299 Leutkirch im Allgäu oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, erhoben werden.
Hinweise:
Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand:
An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Bekanntmachung vom 07.11.2024 | 266 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der großen Kreisstadt Leutkirch für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst die Beseitigung des stillgelegten schienengleichen Bahnübergangs in Lanzenhofen auf der Strecke Leutkirch – Kißlegg (Lindau-Memmingen) bei Bahn-km 64,295 sowie die Beseitigung eines maroden Brückenbauwerks östlich des Bahnübergangs bei Bahn-km 65,025. Die beiden Bahnquerungen sollen durch ein neues Brückenbauwerk bei Bahn-km 64,655 ersetzt werden. Außerdem wird die betroffene Gemeindeverbindungsstraße abschnittsweise neu gebaut werden, um die unterbrochene Straßenverbindung zwischen Lanzenhofen und Willerazhofen wiederherzustellen.
Hintergrund des Vorhabens ist das raumordnerische Ziel des Ausbaus der Schienenstrecke Memmingen – Lindau. Durch die Beseitigung des Bahnübergangs bei Bahn-km 64,295 soll ein potentieller Unfallpunkt im Verkehr beseitigt und die Verkehrssicherheit gesteigert werden.
Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z. B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und durch Vibrationsplatten zu erwarten. Es wurden realisierbare Schutzmaßnahmen und ein Entschädigungskonzept zur Minimierung der Auswirkungen erarbeitet.
Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
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03.07.2024 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
06.11.2024 | Einleitung des Verfahrens |
06.11.2024 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
11.11.2024 – 10.12.2024 | Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Friedrichshafen |
21.01.2025 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.
Planunterlagen:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in der Gemeinde ausgelegten Planunterlagen.