Beteiligungs-Scoping: Was ist das?
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Das Beteiligungs-Scoping ist der Meinungsaustausch zu den Fragen, ob eine zusätzliche Bürgerbeteiligung neben den gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformen zweckmäßig ist, und welche Methoden im Rahmen einer frühen oder nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gegebenenfalls eingesetzt werden können.
Quelle: Verwaltungsvorschrift (VwV) Öffentlichkeitsbeteiligung
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Ziele des Beteiligungs-Scopings
Die späteren Beteiligungsmöglichkeiten werden von frühzeitig Beteiligten gemeinsam mit dem Vohabenträger bestimmt!
Das Ergebnis des Beteiligungs-Scopings ist der Beteiligungsfahrplan. In diesem sollen folgende Punkte vertreten sein:
- Wer soll beteiligt werden?
- Wobei möchten die Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen?
- Worüber muss genau aufgeklärt und informiert werden?
- Welche Unterlagen, Medien, Methoden, Spielregeln braucht das Verfahren?
- Wo und wann findet die Beteiligung statt?
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung von Vorhaben lässt sich nicht nach Schema F gestalten. Jeder Fall bringt neue Sachfragen, Akteure, Konfliktlinien und Gestaltungsmöglichkeiten mit sich. Beteiligung besteht nicht aus vielen Einzelmaßnahmen. Sie muss vielmehr in einen Gesamtprozess gedacht werden, dessen einzelne Schritte aufeinander aufbauen. Daher ist es empfehlenswert, einen Fahrplan für das Vorgehen in einem Dialogprozess vorab zu erarbeiten. Somit gibt es bereits beim Verfahren Handlungsoptionen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten können.