Gepresste Plastikflaschen

Referat 54.2 Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft

Portrait Alexander Wolny

Referatsleitung

Stellvertretung

Das Referat 54.2 ist zuständig für Deponien nebst Nebenanlagen, für größere Abfallbehandlungsanlagen der Entsorgungswirtschaft (ausgenommen: Müllverbrennungsanlagen), für Anlagen zur Intensivtierhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen und für Schlachthöfe.

  • für die Durchführung abfallrechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Verfahren,
  • für arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen,
  • für die fachtechnische Beurteilung unter den Aspekten Arbeitsschutz und Umweltschutz,
  • für Stellungnahmen bei selbständigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren,
  • für die Beratung der Betreiber und die Überwachung der Anlagen
  • für die Fachaufsicht über die unteren Abfallrechts- und Immissionsschutzbehörde.

Landesweit sind wir zuständig für

  • Die Anerkennung von Fachkunde- und Weiterbildungslehrgängen nach
    • §§ 4 und 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV
    • § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV
    • § 9 der Abfallbeauftragtenverodnung - AbfBeauftrV
    • § 4 in Verbindung mit Anhang 5 Nummer 9 der Deponieverordnung - DepV
  • Die Bekanntgabe der für die Fremdkontrolle zuständigen Stellen nach
    § 11 Abs. 4 der Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV
  • Die Anerkennung der Träger der Qualitätssicherung nach
    § 20 Abs. 1 der Klärschlammverordnung – AbfKlärV

Des Weiteren wirken wir bei der Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen zu Entsorgungsfachbetrieben durch technische Überwachungsorganisationen bzw. durch Bildung von Entsorgergemeinschaften mit.

Im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes haben wir folgende Aufgaben

  • Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten über Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz,
  • Überwachen der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen in Betrieben und Verwaltungen,
  • Genehmigung von Ausnahmen für Arbeitszeitvorgaben des Mutterschutzgesetzes,
  • Verwaltungsverfahren zum Kündigungsschutz während Schwangerschaft.

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