Referat 54.3 Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Abwasser
Referatsleitung
Andreas Grangler
07071 757-177839
andreas.grangler@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Raphael Degler
07071 757-177620
raphael.degler@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat 54.3 ist zuständig für die Überwachung und Genehmigung von Betrieben der Branchen Oberflächenbehandlung, Papier-/Zellstoffherstellung, Holzwerkstoffherstellung, Textil- und Milch-/Molkeverarbeitung mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU bzw. mit Betriebsbereichen in denen gefährliche Stoffe gemäß der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) vorhanden sind.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für die Abwassereinleitung von kommunalen Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten.
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und wasserrechtliche Zulassungen.
- Widerspruchsverfahren insbesondere gegen wasserrechtliche Entscheidungen der unteren Wasserbehörden.
- Fachtechnische Zuständigkeit in den Bereichen Arbeitsschutz und Umweltschutz auch bei Baugenehmigungen für die zugeordneten Betriebe.
- Beratung und Überwachung der zugeordneten Betriebe.
- Fachaufsicht und Beratung der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Abwasser.
- Beratung zu Anforderungen an die Einleitung von Abwasser, zur Spurenstoffelimination, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu überörtlichen kommunalen Abwasserkonzepten, zu Regenwasserbehandlung und modifizierter Entwässerung sowie Schlammbehandlung und Abwasserabgabe.
- Fachberatung für umwelttechnische Berufe (Fachkraft für Abwassertechnik, Wasserversorgungstechnik sowie Kreislauf- und Abfallwirtschaft).
Wir sind zuständig für die finanzielle Förderung von Bau und Erneuerung kommunaler Abwasseranlagen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sowie von privaten und kommunalen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum.
Heimarbeit ist nach wie vor ein fester Bestandteil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. Wir überprüfen die korrekte Entlohnung von in Heimarbeit Beschäftigten im Regierungsbezirk Tübingen sowie die Einhaltung von technischen und sozialen Arbeitsschutzbestimmungen.
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