Referat 15.1 Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht
Referatsleitung
Dr. Steffen Fink
07071 757-3834
fptr15.1rpt@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Frau Dr. Barner-Gaedicke
07071 757-3846
fptr15.1rpt@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben im Überblick
Referat 15.1 nimmt im Regierungspräsidium Tübingen die Aufgaben der höheren Staatsangehörigkeitsbehörde wahr. In dieser Funktion berät es die Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Landratsämtern und der Stadt Ulm, führt die Fachaufsicht über diese Behörden und entscheidet über Widersprüche gegen deren Entscheidungen. Die Staatsangehörigkeitsbehörden haben vor bestimmten Entscheidungen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht die Zustimmung des Regierungspräsidiums einzuholen.
Referat 15.1 nimmt im Regierungspräsidium Tübingen außerdem die Aufgaben der höheren Ausländerbehörde im Sinne von § 2 Satz 2 Nr. 2 der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung wahr. Diese umfassen insbesondere die Beratung der unteren Ausländerbehörden im Regierungsbezirk (Landratsämter, Stadt Ulm und Große Kreisstädte) in Angelegenheiten des Aufenthalts- und EU-Freizügigkeitsrechts, die Fachaufsicht über diese Behörden und die Entscheidung über Widersprüche gegen deren Entscheidungen, wie z. B. die Ablehnung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis. In bestimmten Fällen können die unteren Ausländerbehörden nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums einen Aufenthaltstitel erteilen, z. B. beim Familiennachzug zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte.
Im Rahmen der Zuständigkeit der Regierungspräsidien nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung führt Referat 15.1 Ausweisungsverfahren bei Straftätern aus Drittstaaten, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, und bei freizügigkeitsberechtigten Personen Verlustfeststellungsverfahren durch. Im Falle einer Ausweisung bzw. Verlustfeststellung entscheidet das Regierungspräsidium regelmäßig auch über eine Abschiebungsandrohung sowie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Referat 15.1 vertritt das Regierungspräsidium in einer Jury, die Empfehlungen für die Förderentscheidungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration aufgrund der Förderaufrufe „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ abgibt.
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