Luftreinhalteplan für die Stadt Balingen
Luftqualität in Balingen
Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):
Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Balingen – Grenzwert: 40 µg/m³
Trotz der Aufhebung der Balinger Umweltzone am 01.11.2020 nahm der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert in Balingen weiter ab. Für das Jahr 2021 ermittelte die LUBW einen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 21 µg/m³. Aufgrund der weiterhin sinkenden Stickstoffdioxid-Messwerte wird die Messstation in Balingen in der Schömberger Straße 2022 abgebaut.
1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen
Die Luftqualität in Balingen hat sich durch die Luftreinhalteplan-Maßnahmen erheblich verbessert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans und durch die planunabhängigen Maßnahmen der Stadt Balingen, sowie die stetige Flottenverbesserung wird der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ bereits seit 2017 mit 34 µg/m³ eingehalten. Die Stickstoffdioxid-Belastungen gingen 2018 mit 31 µg/m³ und 2019 mit 28 µg/m³ im Jahresmittel weiter zurück. Aufgrund dieser sehr erfreulichen Entwicklung und der zwischenzeitlich erreichten Differenz zum Stickstoffdioxid-Grenzwert hat das Regierungspräsidium Tübingen geprüft, ob die Maßnahmen des Luftreinhalteplans aufgehoben werden können. Eine Luftreinhalteplan-Maßnahme kann nur dann aufgehoben werden, wenn sichergestellt ist, dass eine erneute Überschreitung des Grenzwertes ausgeschlossen werden kann. Die Aufhebung der Maßnahmen eines Luftreinhalteplans erfolgt wie bei der Festsetzung durch eine Fortschreibung.
Für die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde eine Wirkungsabschätzung für die Aufhebung der Umweltzone Balingen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt:
Wirkungsabschätzung der Aufhebung der Umweltzone Balingen der LUBW (pdf, 792 KB)
Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen sieht folgende Maßnahmen ab dem 01.11.2020 vor:
- M3 Aufhebung der Umweltzone
- M4 Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen
Die gutachterlichen Berechnungen der emissions- und immissionsseitigen Wirkung der Aufhebung der Umweltzone prognostizieren, dass die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen im Bereich der Schömberger Straße um maximal 10 % (2,8 μg/m³) auf maximal 30,8 µg/m³ im Jahresmittel zunehmen wird. Dies zeigt, dass selbst mit einer sehr konservativen Betrachtung und unter Berücksichtigung deutlicher wetterbedingter Schwankungen der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ weiterhin deutlich unterschritten wird.
Die Stadt Balingen beabsichtigt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen aus Gründen des Lärmschutzes festzusetzen.
Die planunabhängigen Maßnahmen der Stadt Balingen - die Einführung der Linksabbiegespur auf der B 27 Ortsdurchfahrt Endingen und der Kreisverkehr an der Wilhelmstraße / Am Spitaltörle - bleiben von der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen unberührt.
Hier finden Sie die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen (pdf, 1.4 MB))
Im Zeitraum vom 17.08.2020 bis einschließlich 17.09.2020 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme zum des Planentwurfs der 1. Fortschreibung. Bis einschließlich 02.10.2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt fünf Stellungnahmen ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplan-Maßnahmen betreffenden Stellungnahmen bzw. Aspekte wurden geprüft und abgewogen.
Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Planentwurfs (pdf, 287 KB)
Bekanntmachung Auslegung des Planentwurfs (pdf, 15 KB)
Luftreinhalteplan Balingen
Im Jahr 2013 wurde in Balingen in der Schömberger Straße eine Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) von 45 µg/m³ im Jahresmittelwert gemessen. Der Grenzwert für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³ (gemäß § 3 der 39. BImSchV). Aus diesem Grund war die Erstellung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Balingen erforderlich, welcher 2017 in Kraft trat.
Der Plan beinhaltet die Einführung einer Umweltzone (Beginn 01.04.2017) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Verkehrsverstetigung in der Schömberger Straße (Beginn 01.01.2017). Darüber hinaus hat die Stadt Balingen in der Schömberger Straße eine Linksabbiege-Spur eingerichtet, die zu einer weiteren Verbesserung des Verkehrsflusses führt.
Pressemitteilung – Grenzwert im Jahr 2017 eingehalten (pdf, 122 KB)
Luftreinhalteplan Dezember 2016 (pdf, 2.1 MB)
Grüne Umweltzone - Pressemitteilung vom 01.03.2017 (pdf, 176 KB)
Abwägungsdokument (pdf, 363 KB)
Gutachten IVU (pdf, 5 MB)
Gutachten IVU – Ergänzung Trendprognose 2017 mit Wirkung der Umweltzone (pdf, 242 KB)
Stickstoffdioxidmessung 2013
Die Stadt Balingen hat für das Jahr 2013 die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg beauftragt, Stickstoffdioxidmessungen an der Schömberger Straße in Balingen-Endingen durchzuführen. Daraus resultiert an zwei von drei Messpunkten eine Grenzwertüberschreitung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ (vergleiche Diagramm und LUBW Abschlussbericht 2013).
Durch die Kenntnisnahme der Grenzwertüberschreitung ist das Regierungspräsidium, als zuständige Behörde der Luftreinhalteplanung, verpflichtet, ein Luftreinhalteplanverfahren zu beginnen.