Glossar
Wichtige Begriffe erklärt
VwV ÖB
= Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung
Enthält verpflichtende Vorgaben zur frühen und nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Land als Vorhabenträger und schreibt Hinwirkungspflichten für die Genehmigungsbehörden bei Vorhaben Dritter vor
Kommunikationsstrategie:
Die Kommunikationsstrategie beinhaltet konzeptionelle Überlegungen und Maßnahmen, die notwendig für die Realisierung von unternehmerischen Kommunikationszielen sind. Sie definiert mit wem ein Unternehmen wann, wie und warum in Dialog tritt.
formelle Beteiligung
= gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung
informelle Beteiligung
= nicht gesetzlich vorgeschriebene / freiwillige Bürgerbeteiligung von Seiten des Vorhabenträgers
Stakeholder (-analyse)
= alle internen und externen Personen(gruppen) (Akteure), die gegenwärtig oder in Zukunft direkt oder indirekt von Maßnahmen betroffen sind
Umfeldanalyse
= Analyse des Projektumfelds
TÖBs
= Träger öffentlicher Belange (z. B. Denkmalschutzbehörde)
RPT
= Regierungspräsidium Tübingen
VM
= Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BMDV
= Bundesministerium für Digitales und Verkehr