Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Referatsleitung
Dr. Daniel Hahn
Leitender Regierungsdirektor
07071 757-3020
daniel.hahn@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Dr. Rosemarie Eißer-Höfler
07071 757-177895
rosemarie.eisser-hoefler@rpt.bwl.de
Siegfried Hollstein
Branddirektor
07071 757-3054
siegfried.hollstein@rpt.bwl.de
Bezirksbrandmeister
Siegfried Hollstein
Branddirektor
07071 757-3054
siegfried.hollstein@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben im Überblick:
- üben wir als Landespolizeibehörde die Aufsicht über die Landkreise, den Stadtkreis Ulm und die Großen Kreisstädte als Kreis- bzw. Ortspolizeibehörden aus und entscheiden über Widersprüche im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Angelegenheiten dieser Behörden, und zwar insbesondere in den Bereichen
- Melderecht,
- Pass- und Ausweiswesen,
- Polizeigesetz,
- Versammlungs- und Vereinswesen sowie
- üben wir die Aufsicht über die nachgeordneten Fahrerlaubnisbehörden aus und entscheiden über Widersprüche gegen die Entziehung und Versagung von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen).
Geldwäschegesetz
Als Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz sind wir für den Nicht-Finanzsektor zuständig und dabei insbesondere für gewerbliche Güterhändler und Immobilienmakler. Hier
- überprüfen wir die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten aufgrund der spezifischen Geldwäscherisiken und der Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche,
- gehen wir Zuwiderhandlungen verwaltungsrechtlich nach und
- zeigen Verdachtsfälle bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden an.
Weitere Informationen
- überwachen wir die Aufstellung, die Ausrüstung, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Regierungsbezirk Tübingen,
- unterstützen wir die Landkreise und den Stadtkreis Ulm bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz; hierzu zählt insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Integrierten Leitstellen als zentraler Annahmestelle für die europaweite Notrufnummer 112,
- informieren, beraten und unterstützen wir die Landkreise, den Stadtkreis Ulm, die Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Regierungsbezirk Tübingen
- im abwehrenden Brandschutz,
- bei Rechtsfragen des Feuerwehrwesens,
- bei der Beschaffung und Unterhaltung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie
- bei der Planung und dem Bau von Feuerwehreinrichtungen,
- entscheiden wir über die Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (Z-Feu) im Fall von Projekten der Landkreise, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach (KFLV); für die Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen verteilen wir die Mittel an die Landratsämter auf Basis priorisierter Maßnahmenlisten,
- unterstützen und beraten wir die Einsatzleitung bei Einsätzen der Feuerwehr; ggf. übernehmen wir die Technische Einsatzleitung,
- wirken wir bei der Einführung des Digitalfunknetzes BOS mit, u. a. durch Beratung der Kreise und der Gemeinden, durch finanzielle Förderung der Funkgeräte für die Feuerwehr sowie durch Genehmigung der ortsfesten Landfunkstellen,
- betreiben wir die technischen Anlagen des Analogfunks im Regierungsbezirk Tübingen und erhalten deren Einsatzfähigkeit auf dem jetzigen Stand
- unterstützen wir die Landkreise, den Stadtkreis Ulm, die Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Regierungsbezirk Tübingen bei überörtlichen Alarm- und Einsatzplänen für Bundesautobahnen und vergleichbare Verkehrswege und
- beraten wir allgemein bei Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.
Der Katastrophenschutz greift ein, wenn eine Katastrophe im amtlichen Sprachgebrauch vorliegt. Beispiele sind extreme Naturereignisse (etwa Überflutungen, Stürme oder Erdbeben), schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft, Unfälle in einem Kernkraftwerk oder terroristische Anschläge, wenn dabei zahlreiche Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in besonders ungewöhnlichem Maße gefährdet oder geschädigt ist bzw. werden könnte.
Als höhere Katastrophenschutzbehörde…
- üben wir die Aufsicht über die Landkreise und den Stadtkreis Ulm als untere Katastrophenschutzbehörden aus und unterstützen diese Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (z. B. bei Alarmplänen, bei allgemeinen Gefahrenabwehrplänen, bei der Katastrophenschutz-Ausstattung sowie bei der Aufstellung und Unterhaltung von Katastrophenschutzeinheiten),
- bereiten wir die Bekämpfung von Katastrophen vor, indem wir bspw.
- Katastrophenschutzpläne des Regierungspräsidiums erstellen bzw. aktualisieren,
- regelmäßig Bevölkerungsschutz-Übungen vorbereiten, durchführen und evaluieren, um die Krisenreaktionsfähigkeit zu verbessern und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Verwaltungsebenen zu trainieren
- eine Kommunikationsverbindung zwischen Regierungspräsidium und Innenministerium sowie zu den Landkreisen und dem Stadtkreis Ulm sicherstellen und regelmäßig „beüben“ für den Fall, dass die üblichen Kommunikationswege (Telefon, Internet, Mobilfunk) ausfallen, und
- den sogenannten Verwaltungsstab (“Krisenstab“) des Regierungspräsidiums Tübingen – er ist für das Krisenmanagement bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen eingerichtet – schulen und bspw. durch regelmäßige Alarmierungsübungen sicherstellen, dass er im Bedarfsfall jederzeit kurzfristig einberufen werden,
- bekämpfen wir Katastrophen im effizienten Zusammenwirken mit allen beteiligten Stellen und Organisationen (insbesondere Landratsämter, Bürgermeisteramt Ulm, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW und ggf. Bundeswehr),
- wirken wir bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mit,
- unterstützen wir das Fernmeldewesen der sogenannten „nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) und
- pflegen wir den Kontakt zu den (privaten) Hilfsorganisationen, dem THW und der Bundeswehr.
Weitere Informationen:
Im Bereich „Rettungsdienst“ …
- üben wir die Aufsicht über die Landkreise und den Stadtkreis Ulm als untere Rettungsdienstbehörden aus und unterstützen diese Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
- üben wir die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich „Bodensee-Oberschwaben“ aus, der im Jahr 2014 aus den zuvor eigenständigen Rettungsdienstbereichen Bodensee, Sigmaringen und Ravensburg gebildet wurde,
- tragen wir zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst bei,
- wirken wir durch unsere „Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes“ mit an der Ausarbeitung fachlicher Konzepte für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg und bringen uns in verschiedensten Gremien ein, die für den Rettungsdienst relevant sind,
- realisieren wir die öffentliche Förderung von baulichen Anlagen der Leistungsträger im Sinne des Rettungsdienstgesetzes, soweit es sich um Neubau, Umbau oder Sanierung im Regierungsbezirk Tübingen handelt, und zwar von der Beratung der Antragsteller über die Prüfung der Fördervoraussetzungen bis hin zur Erstellung der Förderbescheide und zur Prüfung der Verwendungsnachweise,
- beraten wir die im Regierungsbezirk bestehenden Sonderrettungsdienste (Wasserrettungsdienst, Bergrettungsdienst),
- wirken wir bei Genehmigungsverfahren im Krankentransport mit, wenn ein Unternehmen solche Transporte im Regierungsbezirk Tübingen durchführen will, seinen Sitz aber außerhalb des Regierungsbezirks oder sogar außerhalb des Landes Baden-Württemberg hat und
- richten wir Schiedsstellen ein für Streitigkeiten über Benutzungsentgelte für Leistungen des Rettungsdienstes (§ 28 Abs. 6 RDG) sowie für Leistungen der Notärzte (§ 10 Abs. 4 RDG).