B 32, Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu; betroffene Gemeinde: Stadt Wangen im Allgäu (Landkreis Ravensburg)
Stand des Verfahrens:
Bereits im September 2023 wurden das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Planunterlagen in der Stadt Wangen öffentlich ausgelegt. Vor dem Hintergrund der geänderten örtlichen Gegebenheiten sowie der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurden einige Planunterlagen überarbeitet und angepasst. Änderungen haben sich in Bezug auf die technische Straßenplanung und die landschaftspflegerische Planung ergeben. Insbesondere erfolgte eine Umplanung des Knotenpunktes Zeppelinstraße/B 32 zu einem Kreisverkehrsplatz. Die Verkehrsuntersuchung sowie weitere Gutachten wurden fortgeschrieben bzw. ergänzt. Erstmalig erstellt wurden der Fachbeitrag Klima sowie ergänzende Verkehrserhebungen in den Fronwiesen. Die einzelnen Änderungen sind in einer gesonderten Planunterlage (Unterlage 0) aufgeführt.
Aus diesem Grund werden das Anhörungsverfahren und die öffentliche Auslegung erneut durchgeführt.
Die geänderten und ergänzten Planunterlagen liegen von Montag, 14.10.2024, bis einschließlich Mittwoch, 13.11.2024, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Service > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren zur allgemeinen Einsicht aus.
Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet.
Hinweise:
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung bis einschließlich Mittwoch, 27.11.2024, zu den Unterlagen schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde äußern.
Alle Äußerungen sollen sich auf die geänderten Unterlagen beziehen. Die in der vorherigen Auslegung geäußerten Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Bekanntmachung vom 11.10.2024 | 171 KB | |
Bekanntmachung vom 06.09.2023 | 121 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Die vorliegende Planung umfasst die Beseitigung des Bahnübergangs in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu im Zuge der Bundesstraße B 32 Ravensburger Straße/Buchweg und der Bahnstrecke 4560 von Kißlegg nach Hergatz. Der bestehende Bahnübergang liegt ca. 400 m nördlich der Innenstadt Wangens in Bahnkilometer 13,038. Der Bahnübergang wird ersetzt durch eine Überführung der Bahnlinie (Bahnbrücke) über die tiefer zu legende Bundesstraße. Die Tieferlegung beginnt ab etwa der Einmündung der Gegenbaurstraße und endet etwa auf Höhe des Hans-Schnitzer-Wegs. Die Kreisstraße K 8007 (Praßbergstraße) wird über die tiefer gelegte B 32 überführt und parallel zur Bahnlinie auf einer Länge von ca. 170 m weitergeführt sowie an die Zeppelinstraße angebunden. Die Bahnhofstraße und die Anbindung Fronwiesen werden von der B 32 abgehängt. Als neue Verbindung zwischen Ravensburger Vorstadt und dem Naherholungsgebiet „Buch“ sowie zur Anbindung der Kleingartenanlage „Fronwiesen“ wird eine 40 m „breite“ Brücke über die tiefer gelegte B 32 gebaut. Des Weiteren erfolgt eine höhenmäßige Anpassung der Praßbergstraße, der Zeppelinstraße, des Hans-Schnitzer-Wegs, des Hinderofenwegs und der Fronwiesen an die Bundesstraße sowie eine getrennte, an die Planung angepasste, Fuß- und Radwegführung. Im Zuge der Baumaßnahmen wird die Fußgängerunterführung zwischen Praßbergstraße und Fronwiesen geschlossen und rückgebaut.
Für das geplante Vorhaben wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Im Rahmen der Bauarbeiten bzw. vorbereitenden Arbeiten sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse und der europäischen Vogelarten, der Minderung der Beeinträchtigungen des Stadtbildes, der verbesserten Anbindung des Stadtparkes Buch an die Innenstadt sowie der Wiederherstellung des beseitigten Baum- und Gehölzbestandes.
Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes, der Deutsche Bahn AG sowie der Stadt Wangen i. A.. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Eine Grundstücksbetroffenheit ergibt sich insbesondere auch durch die Verankerung von Stützwänden. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Im unmittelbaren Nahbereich der Baustelle befinden sich Wohn- und Gewerbegebäude. Um eventuelle Einflüsse der Baumaßnahmen auf Gründung und Statik der Gebäude frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden, ist für die betroffenen Gebäude beabsichtigt, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
Zur Aufrechterhaltung des innerstädtischen Verkehrs wird im Zuge der B 32 während der Bauzeit eine Umleitungsstrecke sowie zur Querung der Bahnlinie im Zuge der Umleitungsstrecke ein Ersatzbahnübergang mit Vollschranken vorgesehen. Es ist mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren zu rechnen. Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
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28.06.2021 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
30.08.2023 | Einleitung des Verfahrens |
06.09.2023 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
13.09. – 12.10.2023 | Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Wangen im Allgäu |
26.10.2023 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
14.10.- 13.11.2024 | Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen |
27.11.2024 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.
Planunterlagen:
Geänderte und ergänzte Unterlagen, 2. Auslegung, 2024
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Unterlage 0 - Änderungsverzeichnis | 234 KB | |
Unterlage 1 - Erläuterungsbericht | 2 MB | |
Unterlage 5 - Lagepläne | 9 MB | |
Unterlage 6 - Höhenpläne | 658 KB | |
Unterlage 9.2 - Maßnahmenpläne | 14 MB | |
Unterlage 9.3 - Maßnahmenblätter | 1 MB | |
Unterlage 10.1 - Grunderwerbspläne | 2 MB | |
Unterlage 10.2.1 - Grunderwerbsverzeichnis KennNr. | 849 KB | |
Unterlage 14 - Straßenquerschnitte | 430 KB | |
Unterlage 16.1 - Bauliche Verkehrsführung | 3 MB | |
Unterlage 16.2 - Umleitungen | 13 MB | |
Unterlage 17.1 - Schalltechnische Untersuchung Straße | 16 MB | |
Unterlage 17.4 - Luftschadstoffgutachten | 12 MB | |
Unterlage 17.5 - Fachbeitrag Klima | 3 MB | |
Unterlage 17.6 - Schalltechnische Untersuchung Lärmfernwirkung | 55 MB | |
Unterlage 19.1 - Landschaftspflegerischer Begleitplan | 6 MB | |
Unterlage 21.1 - Verkehrsuntersuchung | 14 MB | |
Unterlage 21.2 - Verkehrserhebungen Fronwiesen | 391 KB |