L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten

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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

 

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  Ortsumgehung ca. 1,8 km; Radweg ca. 950 m
Gesamtkosten (Stand 2018)  ca. 11,3 Mio. Euro
Querschnitt 
– Fahrbahnbreite Ortsumgehung: 7,00 m (2 x 3,00 m Fahrstreifen und 2 x 0,5 m Sicherheitsstreifen) sowie Bankett 2 x 1,50 m
– Wirtschaftswege: Wegbreite 3,00 m und zwei Banketten links und rechts mit je 0,50 m.
– Radwege: Wegbreite 2,50 m und zwei Bankette links und rechts mit je 0,50 m
Anschlüsse  Kreisverkehrsplätze am Bauanfang und Bauende westlich und nördlich von Beimerstetten
Verkehrsprognose für das Jahr 2030
– Prognosenullfall (Ortsdurchfahrt) (2015): DTV-w 9.000 Kfz/24 h, 6 % Schwerverkehrsanteil
– Planfall (Ortsdurchfahrt) – Breitinger Straße: DTV-w 4.300 Kfz/24 h
– Planfall (Ortsumgehung): DTV-w 7.200 Kfz/24 h, 7 % Schwerverkehrsanteil

    Aktueller Stand

    Am 07.12.2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Pläne wurden vom 29.01.2024 bis 15.02.2024 in den Gemeinden Beimerstetten, Bernstadt, Breitingen, Neenstetten und Weidenstetten ausgelegt. In der bis zum 15.03.2024 laufenden Rechtsmittelfrist wurden keine Klagen erhoben, der Planfeststellungsbeschluss ist daher bestandskräftig.

    Rund um das Projekt

    Planungsdetails

    Die Planung umfasst den Neubau einer Ortsumgehung von Beimerstetten im Zuge der L 1165/L 1239. Die Umgehung nimmt die Linie der L 1239 von Dornstadt kommend auf, führt parallel zur Bahnlinie westlich an Beimerstetten vorbei, unterquert die Bahnlinie Stuttgart-Ulm, verläuft nördlich der Gewerbegebiete „Lohäcker“ und „Filde“ in Ost-West-Richtung und endet auf der L 1165 in Richtung Breitingen.

    Im Zuge der Planung zur Ortsumgehung Beimerstetten ist östlich und parallel zur L 1239 ein Radweg von Beimerstetten bis zur Albrecht-Berblinger-Straße vorgesehen.

    Die Ortsumgehung Beimerstetten ist im Maßnahmenplan 2021-2035 des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg enthalten. Für die Maßnahme wurde im Mai 2021 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 07.12.2023 erlassen.

    Ziele der Maßnahme

    • Entlastung der Ortsdurchfahrt um bis zu 4.800 Kfz/24 h
    • Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrsqualität für den Durchgangsverkehr
    • Verlagerung des Schwerverkehrs von der Ortsdurchfahrt auf die Ortsumgehung
    • Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastungen
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    17.06.2021: digitale Öffentlichkeitsinformation

    Das Planungsteam der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums hat den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die aktuellen Unterlagen zur Ortsumgehung (OU) Beimerstetten in einer digitalen Veranstaltung vorgestellt. Die wichtigen Daten zur technischen Planung, zur Verkehrswirkung, zur Lärmberechnung und zu den Auswirkungen auf Natur und Umwelt wurden erläutert. Die anschließende Möglichkeit, Fragen an das Planungsteam der Straßenbauabteilung oder direkt an die ebenfalls zugeschalten externen Fachleute zu stellen, wurde rege genutzt. Vereinzelte Fragen, die nach Veranstaltungsende noch aufgekommen sind, konnten in einer kleinen Telefonsprechstunde am Folgetag beantwortet werden.

    Die Veranstaltung wurde in Ergänzung zu dem parallel laufenden Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren können nur unter Beachtung der einschlägigen Einwendungsfrist gegenüber der Planfeststellungsbehörde rechtswahrend vorgebracht werden.

    Die Vortragsfolien zur den Einzelthemen können Sie hier einsehen:

    Technische Straßenplanung

    Verkehrsgutachten

    Schalltechnisches Gutachten

    Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutz

    Juni, 2016: Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung

    Die bisherige Verkehrsuntersuchung zur L 1165 OU Beimerstetten wurde auf Basis der Verkehrsstärken von 2008 und für den Prognosehorizont 2025 ermittelt. Für das Planfeststellungsverfahren sind die Daten veraltet.

    Eine Aktualisierung der Bestandsdaten (Ist-Zustand 2015) und der Prognosefälle (mit und ohne OU Beimerstetten für das Jahr 2030) wurde deshalb erforderlich. Dabei wurden auch die verlängerte Albrecht-Berblinger-Straße und der Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord an die A8 berücksichtigt.

    Im Jahr 2015 erfolgten Verkehrsstromzählungen und Verkehrsbefragungen im Untersuchungsraum. Des Weiteren wurden die geplanten Aufsiedlungen (Gewerbe-, Wohn-, Mischgebiet) in Beimerstetten und den angrenzenden Gemeinden und Städten (Ulm, Dornstadt, Bernstadt, Langenau, Weidenstetten, Breitingen, Holzkirch, Westerstetten, Altheim/Alb, Neenstetten, Börslingen und Ballendorf) erhoben, um die Prognosegrundlagen zu aktualisieren. Zusätzlich wurden Anfragen bei der Deutschen Umschlaggesellschaft Schiene Straße DUSS als Betreiber des Container-Terminals und der Deutschen Bahn durchgeführt.

    Im Zeitraum vom 19. Oktober bis 20. November 2015 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Aktualisierung des Verkehrsgutachtens beteiligen und Anregungen zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, den Aufsiedlungsflächen für das Prognosejahr 2030 und den Ergebnissen der Bestandsanalyse aus dem Jahr 2015 geben.

    An der Umfrage zu den Bestandsdaten haben sich die Gemeinden Beimerstetten, Breitingen, Dornstadt und Weidenstetten sowie die Interessengemeinschaft Ulmer Alb beteiligt.

    Aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger haben sich keine Änderungen der Bestandsdaten ergeben. Somit wurde das Verkehrsgutachten auf der Grundlage der im Oktober 2015 veröffentlichten Daten fertiggestellt.

    Im Juni 2016 wurde das Verkehrsgutachten um für die schalltechnische Untersuchung benötigten Daten ergänzt.

    Verkehrsgutachten, Stand Juni 2016 (pdf, 13.7 MB)

    24.06.2015: Informationsveranstaltung in Beimerstetten

    Die Bürgerinnen und Bürger der Raumschaft wurden von der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen über den aktuellen Planungsstand der L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten informiert.

    Insbesondere waren die Themen Verkehrsuntersuchung und Lärmschutz bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Interesse.

    Nach derzeitigem Planungsstand sind entlang der Ortsumgehung Beimerstetten keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Nähere Informationen zum Lärmschutz (Stand 2015) können Sie hier entnehmen:

    Lärmschutz (pdf, 2.8 MB)

    Im Rahmen der Gesamtkonzeption Ulmer Norden wurden darüber hinaus von der Stadt Ulm die aktuellen Planungsstände zum Doppelanschluss A 8 Ulm-West und vom Landratsamt Alb-Donau-Kreise zur K 7302 Albrecht-Berblinger-Straße vorgestellt.

    Chronologie

    15.03.2024Ende der Rechtsmittelfrist und Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses
    29.01.2024–15.02.2024Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der dazugehörigen Pläne in den Gemeinden Beimerstetten, Bernstadt, Breitingen, Neenstetten und Weidenstetten.
    07.12.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses

    19.10.2022    

    Erörterungstermin im Rathaus Beimerstetten
    08/2021–09/2022        Erarbeitung und Abstimmung der Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu den eingegangenen privaten Einwendungen und den Äußerungen der Träger öffentlicher Belange
    30.07.2021Ende der Einwendungsfrist

    17.06.2021

    ​Durchführung einer Onlineveranstaltung zur Öffentlichkeitsinformation

    17.05.–16.06. 2021Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in der Gemeinde Beimerstetten.
    Die Planfeststellungsunterlagen finden Sie online hier.
    Erstes Quartal 2021​Prüfung der Antragsunterlagen durch die Planfeststellungsbehörde und Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
    15.12.2020

    Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

    2019–2020

    Erarbeitung Planfeststellungsunterlagen

    2019

    Genehmigung durch Ministerium für Verkehr

    2014–2018

    Weiterführung und Optimierung der Vorentwurfsplanung und Aktualisierung der Gutachten

    2015

    Informationsveranstaltung

    2013Aufnahme der Ortsumgehung Beimerstetten als Sonderfall in den Maßnahmenplan 2013

    2011–2013

    Planung ruht, da Maßnahme nicht im Entwurf des Generalverkehrsplans Land Baden–Württemberg enthalten.

    2009

    Informationsveranstaltung

    2008–2011

    Planänderungen des Vorentwurfes auf Anforderung der Gemeinde Beimerstetten

    2007

    Aufstellen eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Raum Ulmer Norden

    Unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A 8 mit Doppelanschlussstelle Ulm-West / Ulm-Nord, der Albrecht-Berblinger-Straße und der L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten

    Bis 2006

    Planung des Vorentwurfes zur L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten

    Pläne und Unterlagen auf einen Klick

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    Übersichtslageplan jpg 203 KB

    Slideshow

    Verlauf der Trasse westlich von Beimerstetten

    Bauanfang an der L 1239 westlich von Beimerstetten

    Ortsdurchfahrt 2016 - L 1165 Einmündung Ulmer Straße/Breitinger Straße

    Ortsdurchfahrt 2016 - L 1165 Breitinger Straße

    Ortsdurchfahrt 2016 - L 1165 Breitinger Straße

    Ortsdurchfahrt Beimerstetten

    Verlauf der Trasse nördlich von Beimerstetten

    Querung des Fildeweges nördlich von Beimerstetten

    Bauende auf der L 1165 nördlich von Beimerstetten