Mössingen, Anbindung Weg Flst. Nr. 4850 an Freiherr-vom-Stein-Straße und Erneuerung der Eisenbahnüberführung, km 16,886 der Strecke 4630 Tübingen - Sigmaringen“; betroffene Gemeinde: Stadt Mössingen (Landkreis Tübingen)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 12.07.2023 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von

Dienstag, 01. August 2023 bis einschließlich Montag, 14. Juli 2023

bei der Stadtverwaltung Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, Zimmer 2.22, 2. Stock zur allgemeinen Einsicht aus (Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, Freitag 8:00 – 12:30 Uhr). Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingesehen werden.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

BeschreibungDateitypGröße
Bekanntmachung vom 28.07.2023 pdf 252 KB
Beschluss vom 12.07.2023 pdf 1 MB
Bekanntmachung vom 03.02.2023 pdf 106 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Mössingen vom 07.12.2022 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 37 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die vorliegende Planung umfasst die Änderung der Anbindung des Weges auf dem Flurstück Nr. 4850 an die Freiherr-vom-Stein-Straße und den Neubau der Eisenbahnüberführung aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Änderungen an den Gleisanlagen sind nicht vorgesehen. Der Weg kreuzt die eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke von Tübingen nach Sigmaringen in km 16,886 und stellt eine Verbindung zwischen der Butzenbadstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße/Mössinger Straße im Stadtteil Belsen dar. Die bestehende Eisenbahnüberführung liegt zwischen dem Bahnhof Mössingen in km 16,1 und dem Bahnhof Hechingen in km 24,7.

Die vorhandene Eisenbahnüberführung besitzt eine Stützweite von 6,90 m. Die geplante Bahnbrücke wird mit größeren Abmessungen hergestellt, so dass eine Verbindungsstraße mit größeren Abmessungen möglich ist. Im Bereich der geplanten Bahnbrücke muss der Weg leicht verschwenkt und zusätzlich abgesenkt werden, um die lichte Durchfahrtshöhe von ÿ 3,30 m zu erreichen. Im Bereich der Verschwenkung wird zur besseren Übersichtlichkeit die Fahrbahn von 4,50 m auf 5,50 m aufgeweitet. Die Anbindung an die Freiherr-vom-Stein-Straße erfolgt, entsprechend dem heutigen Bestand, an derselben Stelle. Der teilweise bestehende Gehweg von der Freiherr-vom-Stein-Straße, der heute vor der Brücke endet, wird unter der Brücke hindurch bis zum Weg, der zum Ernwiesenstadion führt, hergestellt. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von 8 Monaten veranschlagt.

Die geplante Baumaßnahme stellt keinen wesentlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Für das geplante Vorhaben wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Im Rahmen der Bauarbeiten bzw. vorbereitenden Arbeiten sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. der Schutz vor Beschädigung angrenzender Gehölze und Wiesenbestände durch Schutzzäune, eine Lebensraumentwertung zum Schutz von Reptilien vor Baubeginn sowie die dauerhafte Entsiegelung und Bepflanzung einer kleinen Teilfläche der alten Straßenfläche.

Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Mössingen sowie der Deutsche Bahn AG. Privates Eigentum muss nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
07.12.2022Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
30.01.2023Einleitung des Verfahrens
03.02.2023Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
08.02. – 07.03.2023Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Mössingen
21.03.2023Ende der Einwendungsfrist
31.03.2023Ende der Stellungnahmefrist
12.07.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
01. - 14.08.2023Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in der Stadt Mössingen

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Januar 2023):

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und Dokumente.