110-kV-Leitung Wangen – Grünkraut (Anlage 0005), Masterneuerung Mast 31; betroffene Gemeinde: Große Kreisstadt Wangen (Landkreis Ravensburg)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 20.01.2023 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von

Montag, 20. Februar 2023 bis einschließlich Montag, 6. März 2023

bei der Stadt Wangen im Allgäu im Tiefbauamt, 2. OG., Zimmer-Nr. 2.04, Herrenstraße 5, 88239 Wangen im Allgäu, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingesehen werden.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Netze BW GmbH, Stuttgart für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem   Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Netze BW GmbH plant auf der 110-kV-Leitungsanlage Wangen – Grünkraut (LA 0005) aufgrund einer Leistungserhöhung und der Einspeisung erneuerbarer Energien einen Ersatzneubau aller bestehenden Masten. Aufgrund eines Starkregenereignisses im Raum Wangen im Allgäu im Juli 2021 kam es zu einem Hangrutsch an der oberen Argen. Dadurch ist die Standsicherheit des Masten 31 nicht mehr gewährleistet. Als Zwischenlösung wurde deshalb eine provisorische Versetzung des Masten 31 in Leitungsachse in hangabgekehrter Richtung im Dezember 2021 durchgeführt. Aus drängenden zeitlichen Gründen wird der Ersatzneubau des Masten 31 deshalb in einem gesonderten Verfahren beantragt.

Die 110-kV-Leitungsverbindung erstreckt sich mit einer Länge von ca. 18 km vom Umspannwerk Wangen bis zum Umspannwerk Grünkraut. Der Mast 31 befindet sich ca. 800 m nordwestlich der Ortschaft Neuravensburg, auf der westlichen Seite der A 96 direkt an der Hangkante der Oberen Argen. Das Vorhaben liegt im Landkreis Ravensburg, Stadt Wangen im Allgäu, Gemarkung Neuravensburg. Der neu geplante Mast 31A soll ausgehend vom Standort des Bestandsmasten 31 um 38 m in Leitungsachse in Richtung Mast 30 (nach Osten) neu gebaut werden.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
22.06.2022Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
05.07.2022Anhörung der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu
11.07.2022Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
13.07. – 12.08.2022Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Wangen im Allgäu
26.08.2022Ende der Einwendungsfrist
26.08.2022Ende der Stellungnahmefrist
20.01.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
20.02. – 06.03.2023Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen im in der Stadt Tübingen
 Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses

Planunterlagen:

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen ab dem Ende der Auslegung nur der Information.
Rechtsverbindlich sind die in der Stadt Wangen im Allgäu ausgelegten Planunterlagen.