Planänderung zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, im Planfeststellungsabschnitt 5, Haltepunkte Reutlingen-Storlach und Reutlingen-Bösmannsäcker an der Neckar-Alb-Bahn: Lageänderung des Haltepunktes Reutlingen-Storlach

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 31.08.2017 wurde durch den Planänderungsbeschluss vom 29.01.2021 geändert. Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.

Hinweise:

Die veröffentlichten Unterlagen dienen ab dem 22.02.2021 nur der Information.

Planfeststellungsbeschluss

BeschreibungDateitypGröße
Beschluss vom 29.01.2021 pdf 301 KB
Bekanntmachungstext vom 08.02.2021 pdf 87 KB

DokumenttitelDateitypGröße
Bekanntmachung vom 29.04.2020 pdf 94 KB